Auszug - B-Plan 3-48VE, "Fleischgroßhandel": Erschließungsreifebeschluss  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:39 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Kirchner erläutert den Werdegang des B-Planes 3-48VE und die Notwendigkeit eines Erschließungsreifebeschlusses.

Herr BV Kempe erinnert an die Befassung mit diesem Thema im Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung in dessen Verlauf zahlreiche Fragen hinsichtlich der Abwicklung der Verkehre nicht geklärt werden konnten und das Gutachten nicht vorlag. Für ihn ist dies so nicht zustimmungsfähig.

Herr BV Szidat spricht sich für eine Vertagung der Entscheidung aus, da es sich um eine komplexe Materie handle und die Unterlagen er sehr spät zur Verfügung standen. Im Falle eines Beschlusses heute, werde die Vorlage abzulehnen sein.

Herr BV Dr. Nelken hinterfragt die Anwendung des §125 anstatt §33 BauGB. Er erklärt, dass ein Beschluss über die Kompatibilität mit den festzusetzenden B-Plänen abzustimmen sei, wäre die möglich. Über die äere Erschließung könne jedoch nicht beschlossen werden.

Herr BzStR Kirchner sagt zu, das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2015 kurfristig zur Verfügung zu stellen. Eine zweite Lesung im Rahmen der BVV im Juni nach erneuter Befassung im Ausschuss sei denkbar.

Frau Kruse erläutert, dass mit der Vorlage lediglich die Richtigkeit der Abwägungsentscheidung in Bezug auf die Straße beschlossen würde.

Herr Pechstein führt zu den durchschnittlichen prognostizierten Verkehrsmengen aus.

Herr BV Kraft hinterfragt die Folgen, wenn es zu keinem Beschluss der Erschließungsreife kommen würde.

Herr BzStR Kirchner antwortet hierauf, dass ohne Beschlussfassung durch die BVV die zugesagten GRW-Mittel iHv. 5,2Mio € verfallen würden und finanzielle Forderungen des Eigentümers (Eigenanteil, Planungsschäden, Schadenersatz) zu befürchten sein. Nach Einschätzung des Stadtplanungsamtes wäre theoretisch auch eine ungesteuerte Entwicklung auf Grundlage des § 34 BauGB möglich.

Herr BV Schröder erklärt, dass er eine weitere gewerblich Nutzung des Geländes für falsch hält und vermutet, dass die Aufstellung des 3-48VE nie erfolgt wäre, wenn die BVV frühzeitig beteiligt gewesen wäre. Im Übrigen gehe der zu fassende Beschluss deutlich weiter, als von Frau Kruse dargestellt. Insofern sei dies nicht zustimmungsfähig.

Herr BV Kempe erklärt, dass die Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf und die geplante Straßenbahntrasse berücksichtigt werden müssten. So sei die Vorlage nicht zustimmungsfähig.

Herr BV Dr. Nelken fragt in Richtung BV Kempe und Schröder, ob intendiert sei, die gesamten Planungen für das Gewerbegebiet aufzugeben und schlägt die Vertagung vor.

Herr BV Brenn spricht sich für eine weitere gewerbliche Nutzung aus.

Herr BV Dr. Nelken ergänzt, dass das bestehende Gewerbe erhalten werden müsse, Gewerbe aber auch Erschließung braucht. Er erinnert außerdem daran, dass private Flächen übertragen wurden und die Planungen bereits seit vielen Jahren laufen. Irgendwann entstünde so auch ein gewisses Maß an Rechtsschutz für den Eigentümer.

Herr BV Kraft schlägt eine erneute Befassung im Rahmen einer gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Grünanlagen, Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften sowie Verkehr und öffentliche Ordnung vor.


 
 

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