Auszug - Vorstellung des "Gemeindepsychiatrischen Verbundes" und die Perspektiven der PSAG  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:25 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Der GpV wurde per Powerpoint (Anlage) vorgestellt.

Vertreterinnen: Annette Berg QPK und vom Koordinierungsgremium GpV : Frau Lehr,               Frau Heinze, Frau Tenner-Paustian, Frau Diebach, Karin Nordwald.

In Pankow gibt es sowohl den Gemeindepsychiatrischen Verbund als auch die PSAG

Begründung: In der  PSAG sind sehr viele Träger, die sich auch mit anderen Problemen befassen, so dass Orientierung für Betroffene schwierig ist.

Aktuell wurde eine neue AG  Flüchtlinge gebildet.

Probleme ergeben sich allerdings, da Sprachmittler nicht finanziert werden.

Debatte im Ausschuss

BV Schrecker übt Kritik an diesem zusätzlichen Gremium/Verbund, der unter Ausschluss der Selbstbetroffenen arbeiten würde.

Antwort:

Frau Heinze: Betroffene sind über Mitgliedschaft bei den Trägern eingebunden.

Frau Tenner-Paustian erklärt, dass die Frage, ob Betroffenenvertreter aufgenommen werden können im GpV noch diskutiert wird.

Fragen nach der Unterscheidung zwischen beiden Gremien ?

Antwort: GpV: hier sind alle Pflichtversorger eingebunden, die sich mit ganz konkreten Problemen auseinandersetzen. Der GpV bietet eine bessere Struktur in Zusammenarbeit mit Trägern.

Frau Zürn-Kasztantowicz: Handelt sich bei GpV um das Pflichtversorgungssystem von psychisch Kranken und Suchtkranken. Die PSAG ist politisch nicht schlagkräftig, da bis dato zu stark verzettelt, deshalb GpV.

Ziel: Pflichtversorgung verbessern und mit einer Stimme sprechen,

Frage:

BV Schwall: Interessenvertretung von Betroffenen? Wie umgesetzt? Wieviel Betroffene sind in Gremien? Umsetzung im Zuge der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention?

Antwort:

Im Vorstand der PSAG sind sie, im GpV nicht, aber angestrebt. Es gibt Kontakte mit Selbsthilfegruppen in AGs aus Betroffenen und Angehörigen, (geistig Behinderte nicht)

Seit 2004 Psychose Seminare, wo auf gleicher Augenhöhe Themen beraten werden.

Fragen nach der AG Flüchtlinge:

Welche Bedarfe gibt es?

Frau Heinze: werden durch Fragebogen erfasst. (Anlage)

Frage:

Gast Herr Preisendörfer:  gibt es 1. regelmäßig strukturierter Kontakte zu  den Interessenvertretungen? 2. Zuordnung zwischen Suchterkrankung und Selbstmedikation

Antwort:

zu 2.System sehr transparent

zu 1. Nicht nur Trägerinteressen vertreten, aber Träger bestehen oft aus Betroffenenvertretern, es gibt keinen Bezug zu Flüchtlingsräten, einige Träger beschäftigen Kollegen, die in Flüchtlingsheime arbeiten.

Frau Zürn-Kasztantowicz: Bei Flüchtlingen haben wir es mit unterschiedlichen und vielfältigen Problemen zu tun.

Notunterkünfte neue Probleme: erst einmal Ankommen, Grundlage für strukturiertes Leben dann treten  erst mögliche Probleme hervor. Interessenvertretung wird hier sehr einseitig gesehen, Betroffene, Vertreter, andere Kostenträger usw.

BV Senkel erklärt, er habe gleichwohl die Doppelstruktur, die Sinnhaftigkeit der Struktur nicht verstanden,  warum der GpV nicht als AG in PSAG arbeitet, in letzterer sind Interessenvertretungen Betroffener vorhanden.

Diese Frage stellten sich viele der Ausschussmitglieder.


 
 

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