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Auszug - Verkehrsregelung vor Notunterkünften
BVO Kempe verweist auf die Debatte zu dieser Drucksache in der BVV. Der Punkt drei fällt weg. In Punkt zwei wird „Gästevignetten“ durch „Ausnahegenehmigung“ ersetzt.
BVO Bechtler: Das Anlieferproblem ist klar. Ein Problem sind jedoch Ausnahmen beim Parken – wenn das Bezirksamt dies informell regelt, ist das okay. Wenn das offiziell beschlossen wird, befürchten wir jedoch eine Präzedenzwirkung.
Stadtrat Kühne: z.B. in Winsstraße gibt es direkt daneben eine Parkzone – andererseits kann man auch auf das Gelände. Das Thema Ausnahmegenehmigung war da kein Thema. In der Malmöer Str. ist dies anders – die Unterkunft wird als Gewerbebetrieb angesehen, der ohnehin eine Ausnahmegenehmigung bekommt. Wichtig ist, dass nicht das eine ehrenamtliche Engagement gegen das andere ausgespielt wird. Alle Unterkünfte werden ansprechen. Nach den bisherigen Erfahrungen war das Parken kein großes Thema.
BVO Kraft unterstützt die Bedenken und schlägt vor so vorzugehen, wie das Bezirksamt das macht und schlägt desweiteren vor, den Text umzuformulieren oder dass der Einreicher den Antrag zurückzieht.
BVO Schroeder schlägt vor, über den Punkt 1 abzustimmen.
BVO Kempe unterstreicht, dass er ärgerlich war, dass der Antrag gestellt werden muss, folgt jedoch dem Vorschlag, über den ersten Punkt abzustimmen und die übrigen Teile der Drucksache zu streichen.
Abstimmung: 14:0:0
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