Auszug - Interkulturelle Kompetenz als eine Standardschlüsselqualifikation in der Personalentwicklung verankern  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 10.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VII-1041 Interkulturelle Kompetenz als eine Standardschlüsselqualifikation in der Personalentwicklung verankern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

 

Herr Zarbock stellt die Drucksache für die einreichende Fraktion vor.

 

Herr hne berichtet, dass bereits Einstellungspraxis bei den Auszubildenden sei, dass darauf geachtet werde, dass 25% der Auszubildenden einen Migrationshintergrund haben. Die Vorgaben des Integrationsgesetzes werden berücksichtigt. Als Berichterstattung sollte die jährliche Berichterstattung zur Personalentwicklung ausreichen. Diese Auffassung teilt die einreichende Fraktion.

 

Der Antrag wird mit den von der Einreicherin übernommenen Änderungen (Streichungen in Punkt 1.: „… ein Konzept zu …“; „… der Beschäftigten zu erarbeiten und folgend umzusetzen …“) mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen der BVV zur Annahme empfohlen.

 

Beschlusstext:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

1. in Anlehnung an die Erfahrungen der Berliner Polizei als Arbeitgeber ein Konzept

zur auf die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund auf wenigstens 25% der Beschäftigten zu erarbeiten und folgend umzusetzen hinzuwirken;

 

2. umgehend dafür Sorge zu tragen, dass durch die Erweiterung der Anforderungsprofile und die Anpassung der Instrumente zur Personalauswahl die Interkulturelle Kompetenz i.S. des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin als eine generell mindestens sehr wichtige Schlüsselqualifikation bei der Personalauswahl und der Auswahl von Auszubildenden verankert und aktiv zur Bewertung von Bewerbenden herangezogen wird;

 

3. über die Ergebnisse zu 1. und 2. dauerhaft und regelmäßig der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich zu berichten.

 


 
 

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