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Auszug - Kinderschutz, verbindliches Einladungswesen
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Als VertreterInnen des Bezirksamtes standen Herr Dr. Peters und Frau Lieberenz zur Verfügung.
Dr. Peters erläuterte die rechtlichen Grundlagen.
Frau Lieberenz, Kinderschutzkoordinatorin, erläuterte die schriftliche Vorlage zu Reaktionen auf das Verbindliche Einladungswesen (siehe Anhang).
Auf Nachfragen aus dem Ausschuss antworteten Herr Dr. Peters und Frau Lieberenz wie folgt:
In Flüchtlingseinrichtungen werden Beratungen angeboten. Das verbindliche Einladungswesen wurde ab Herbst 2014 in Pankow eingestellt. Diese Einladungen haben nicht das erbracht, was damit verfolgt wurde: Früherkennung von Problemen; auch reichen die Ressourcen nicht aus. Die aufsuchende Arbeit wird als wichtiger angesehen. Oberste Priorität hat der Kinderschutz, dafür sind Ersthausbesuche/Erstkontakte besser geeignet als das verbindliche Einladungswesen. Das Projekt „Hilfe aus einer Hand“ läuft für 3 Jahre, soll aber verstetigt werden durch einen Fonds.
Im Kinderschutzbereich sind 11 SozialpädagogInnen beschäftigt. Jetzt gibt es 1 Stelle zusätzlich aus dem Programm wachsende Stadt. Notwendig wäre eine Verdoppelung der Stellen. Zusammenarbeit mit Familienzentren ist sehr gut, dadurch ist Beratung möglich, die vom Sozialamt nicht geleistet werden könnte.
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