Auszug - Jobcenter Pankow - Integration in Arbeit von Menschen mit Behinderungen und weitere Fragen   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:00 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

 

Zu Beginn seiner Ausführungen verwies der Geschäftsführer des Jobcenter Pankow (JC P), Herr Hieb, darauf, dass auch die Arbeitsagentur Pankow  tte eingeladen werden müssen, um umfassend über das Thema zu diskutieren.

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt die Zuständigkeit folgender Träger:

-          Bundesagentur für Arbeit

-          Unfallversicherung

-          Rentenversicherung

-          Jugendhilfe

-          Sozialhilfe

 

Im JC P wurde im Mai 2015 ein spezielles Team mit 11 Integrationsfachkräften und 2 Fallmanager gebildet.

Das Team betreut 2.153 Kundinnen und Kunden, davon 1.615 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte (ggf. auch Reha-Fälle) und 538 Rehabilitanden (ohne Schwerbehinderung).

Aktuell beträgt die Schwerbehindertenquote im JC P 5,8 %.

Kundinnen und Kunden unter 25 Jahren werden weiterhin in den s.g. U25-Teams betreut.

 

Das JC P ist für die Vermittlung, Grundsicherung, Unterkunft, Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben der Kundinnen und Kunden zuständig. Die Vermittlungsaktivitäten erfolgen in enger Zusammenarbeit der Agentur für Arbeit und den anderen Leistungsträgern.

Im Vordergrund steht zunächst die Abklärung der aktuellen Leistungsfähigkeit, unter Einbindung der zur Verfügung stehenden Integrationsfachdachdienste, wie dem Ärztlichen Dienst.

Grundsätzlich können alle Förderinstrumente auch für diese Personengruppe eingesetzt werden, darüber hinaus stehen im JC P ab 01.10.2015 spezielle Maßnahmen zur „Beruflichen Eingliederung von Schwerbehinderten“ zur Verfügung.

Seit Mai 2015 konnten 104 Vermittlungen erreicht werden.

 

Auf den regelmäßig stattfindenden Arbeitgeberbörsen werden gezielt Menschen mit Behinderungen zur Einstellung vorgeschlagen.

 

Zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden regelmäßig Informations- und Erfahrungsaustausche aller Berliner Jobcenter statt.

 

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de

 

Die Gescftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben vom 30.11.2013 ist dem Protokoll beigefügt.


 

Zusammenfassung der Diskussion:

 

Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vermittlungsfachkräfte) des JC P

-          Im JC P sind ca. 200 Vermittlungsfachkräfte tätig

-          Grundsätzlich werden alle Vermittlungsfachkräfte so geschult, dass sie erkennen können, ob es sich um  eine/einen Schwerbehinderte/n handelt

-          Weiterhin gibt es gesonderte Schulungsmaßnahmen für die Beschäftigten im s. g. Reha-Team

-          Bisher fanden 2 gesonderte Qualifizierungsmaßnahmen statt

-          Trotz aller Maßnahmen gibt es langfristig weiteren Qualifizierungsbedarf

 

Integrationsfachdienste (IFD )

Grundsätzlich ist zu sagen, dass der der IFD keine Vermittlungsaktiviten durchführt. Die Zusammenarbeit besteht darin, dass der IFD für vermittelte Kundinnen und Kunden mit einer Schwerbehinderung eine Berufsbegleitung vornimmt, um eine nachhaltige Integration zu sichern.

Die Diskussion über die IFD und eine verstärkte Zusammenarbeit hinsichtlich alternativer Arbeits- und Fördermöglichkeiten wurde mit Verweis auf die TO der Sitzung des Ausschusses am 03.11.2015 verschoben.

 

Spezielle Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben behinderter Menschen

Grundsätzlich gelten alle Vermittlungsmaßnahmen auch für diese Personengruppe.

Die Maßnahmen werden in konkreten Fällen auf die konkreten Behinderungen der Betroffenen bzw. Personengruppen zugeschnitten.

 

Herr Hieb reicht die Anzahl der über 50jährigen, die durch das Reha-Team betreut werden,  an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Bielefeldt, nach.

 

 

Verteilung und Besetzungsverfahren  der MAE-Maßnahmen im JC P

Die Einrichtung der Maßnahmen erfolgt durch ein Auswahlgremium, in dem auch das Bezirksamt Pankow vertreten ist. Die Besetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler des JC P.

Jede/r  Arbeitslose/r, hat die Chance, in eine MAE-Maßnahme eingegliedert zu werden vorausgesetzt, die förderrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.

Dies gilt auch, wenn im Einzelfall die Maßnahmeträger einen Besetzungsvorschlag unterbreiten, dem das JC P zustimmt.

Die rechtliche Situation ist so, dass eine Förderung nur für 2 Jahre innerhalb von 5 Jahren zulässig ist.

Wird diese rechtliche Situation nicht beachtet, führt das zu einem Haftungsverfahren (wegen entstandenem Vermögensschaden) gegen den Arbeitsvermittler / die Arbeitsvermittlerin.

 

Auswirkung der aktuellen Flüchtlingssituation auf das JC P

Die aktuelle Situation hat z.Z. keine unmittelbaren Auswirkungen.

Dies wird sich aber ändern, wenn der aufenthaltsrechtliche Status für die Flüchtlinge geklärt ist.

Es wurde im JC P eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit  den Schwerpunkten:

-          Eingangszonen

-          Antragstellung

-          Zahlbarmachung der Leistungen

-          Vermittlung

beschäftigt.

Die Geschäftsführung geht von einem erhöhten Personal- und Raumbedarf aus.

Gegenwärtig ist die Informationspolitik von Seiten des Berliner Senats gegenüber den Jobcentern unzureichend, was eine mittel- und langfristige Planung erschwert.

Die Zuständigkeit der Jobcenter wird, so lange die Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, so geregelt, wie bei den obdachlosen Menschen. Es gilt der Geburtsmonat.

 

Einrichtung einer Clearingstelle und Einsetzen einer Ombudsfrau / eines Ombudsmann

im JC P

Frau Zürn Kasztantowicz verweist auf die entsprechenden Vorlagen zur Kenntnisnahme der BVV Pankow, aus denen zu entnehmen ist, wie sich die Trägerversammlung des JC P zu dieser Problematik positioniert hat.

Sie weist darauf hin, dass für die Bearbeitung der z.Z. anhängigen 2.283 Klagen und 141 einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht das JC P, sondern das Sozialgericht Berlin zuständig ist.

 

Herr Schrecker kritisierte, dass „eine Vielzahl seiner kleinen Anfragen durch das JC P nicht beantwortet wurden. Die Trägerversammlung des JC P wird sich in ihrer nächsten Sitzung mit der Problematik der Beantwortung von  Kleinen Anfragen von Bezirksverordneten der BVV Pankow beschäftigen.

 

Herr Schrecker fordert Einsichtnahme in die Protokolle der Trägerversammlung. Er wurde darauf hingewiesen, dies bei der Trägerversammlung zu beantragen.

 


 
 

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