Auszug - Sachstand Altkleidercontainer  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Das Ordnungsamt berichtet von seiner Arbeit in Sachen Altkleidercontainer:

Es wurde mit verschiedenen Anbietern gesprochen, zwei wären geeignet, ausgewählt wurde das DRK. Es Hat 20 Standorte genehmigt bekommen. Daher müssen die illegalen Container im Prinzip beseitigt werden.

3 Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamts sind ausschließlich mit den Altkleidercontainern beschäftigt. Im Bezirk gibt es 800(!) Standorte insgesamt.

Es gibt drei Standorttypen: auf öffentlichem Straßenland, auf Privatland und „faktisch auf öffentlichem Straßenland“ - d.h. auf Privatland, aber nur von öffentlichem Straßenland aus zu benutzen auch dies ist genehmigungspflichtig. Alle 3 Standortarten wurden überprüft  - 642 Standorte wurden als unerlaubt festgestellt.

Auf diesen  wurden Aufkleber angebracht: eine Beräumung sollte innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Es wurden Räumungsanordnungen geschrieben die Firmen und deren Anschriften mussten häufig mit kriminalistischen Methoden ermittelt werden.

Von einigen Firmen wurden Aussetzungsanträge gestellt.

Einige Ersatzvornahmen wurden durchgeführt, aber 90% wurden freiwillig beräumt, mitunter wurde der Container aber nur ein Stück weiter geschoben. In diesem Fall beginnt der Vorgang von neuem. 207 Bußgeldverfahren wurden im Jahr 2014 eingeleitet. Insgesamt war der Arbeitsaufwand sehr hoch. 1725 „Containerbesuche“ fanden statt, pro Arbeitstag sind das 9-10 Container.

 

Ausblick und Einschätzung: Von den gewerblichen Sammlern arbeiten 2 Firmen seriös, 3 weichen der Kontrolle aus und nutzen alle Freiräume. Weitere Firmen spielen mit dem Bezirksamt  Katz und Maus, haben undurchsichtige Firmenstrukturen z.T. mehrmalige Beräumung.  Das artet zur Beschäftigungstherapie für das Bezirksamt aus.

Eine Idee zur Lösung des Problems:

Die Sammlung  von Altkleidern ist anzeigepflichtig nach Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig: obere Abfallbehörde (SenStadt). Der öffentlich-rechtliche Entsorger muss befragt werden denn eigentlich hat BSR als Berliner öffentlich-rechtlicher Entsorger das Vorrecht Altkleider zu sammeln sie macht das bisher aber nicht.

Wenn die Bezirke SenStadt Mitteilung über unzuverlässige Sammler machen, hat SenStadt unzuverlässigen Sammelnden die Tätigkeit zu untersagen. Oder BSR macht die Sammlung wieder selbst.

In Jena wird diese Idee bereits umgesetzt.

Das Ordnungsamt selbst arbeitet ausschließlich nach Berliner Straßengesetz.

 

Nachfragen:

Nutzungsgebühren öffentliches Straßenland: Die 20 genehmigten Standorte bringen „ein paar hundert Euro“.

Arbeitsaufwand: 10% des Außendiensts des Ordnungsamts sind mit der Kontrolle der Altkleidercontainer bescftigt.

Was hat das DRK an Einnahmen?: dies  ist nicht bekannt.

 

BVO Bechtler regt einen Antrag des Ausschusses an die BVV and

Es wird festgelegt, dass der Ausschussantrag auf die Thematik BSR und Kreislaufwirtschaftsgesetz abzielen soll. Die Frage nach mehr Standorten soll getrennt gehalten werden.

In der nächsten Ausschusssitzung soll der Antrag beschlossen werden.


 
 

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