Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt und Nachfragen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

4. Bericht aus dem Bezirksamt und Nachfragen

Stadtrat Kirchner - Themen die Details bitte der Anlage zum Protokoll entnehmen:

Klage Rewe gegen Berlin wegen des Linksabbiegers Wollankstraße, Do 18.6. ist Verhandlung

Geh- und Radweg im Süden der Schönholzer Heide ist fertig

Post von Absender des Modellbaukasten: hier gibt es weitere Noppen und Rippensteine und ein Begleitheft

Die Vorbereitung für Ausschreibung ISEK Elisabethaue läuft.

Nachfragen:

BVO Kraft zum Baubeginn Wiltbergstraße: Wenn die straßenverkehrsbehördliche Anordnung vorliegt, geht es los. Der Antrag liegt seit Wochen in der VLB. Diese schafft nicht, die Verkehrszeichenpläne vorzulegen.

BVO Röhrbein zum am Ossietzkyplatz abmontierten Rechtsabbiegerpfeil: Auch dies ist ein VLB-Thema der Bezirk ist bestenfalls ausführendes Organ. Alle Lichtsignalanlagen sind Angelegenheit der VLB.

Stadtrat Kühne:

Temporäre Spielstraße: Pilotphase als regelmäßige Veranstaltung startet das Bezirksamt ist Veranstalter. Antragsteller und Ansprechpartner ist das Jugendamt. Die Initiative, das Jugendamt und das Ordnungsamt haben sich abgesprochen und sich auf die Verteilung der Aufgaben geeinigt. Den Verkehrszeichenplan macht das Straßenverkehrsamt, die Verkehrszeichen kommen vom Stren- und Grünflächenamt, das Ordnungsamt passt auf und die Initiative agiert vor Ort. Der erste Termin ist der 26.5.

Es gab einen Termin beim Senator wegen der Novellierung des Hundegesetzes, besonders kritisch ist die Personalausstattung.

Das Anliegenmanagementsystem: die Betreuung des Systems ist noch nicht endgültig geklärt.

Thema Hygiene in gastronomischen Einrichtungen: Es gibt ein Urteil aus NRW zum Transparenzmodell, in Dortmund und Bielefeld gibt es Klagen gegen die Behörde, die die Info weitergegeben hat (und nicht gegen die Verbraucherzentrale, die eigentlich nach außen tritt). Die gesetzlich vorgesehenen Maluspunkte sind das Problem. „jegliche Art von verleihender Bewertung“ sei ein Grundrechtseingriff.

Es bedarf einer sauberen rechtlichen Grundlage, vergleichbar mit dem Umweltinformationsgesetz. Es soll geprüft werden, ob die Bundesebene ihre Kompetenzen voll ausgeschöpft hat oder ob ein Ländergesetz möglich ist.

Nachfragen:

BVO Bechtler fragt, ob ein verbaler Bericht möglich wäre mit Tatsachenbericht und Fotos: Dies wäre vielleicht gerade noch möglich, aber mit einem immensen personellen Aufwand verbunden.

 


 
 

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