Auszug - Sozialpsychiatrischer Dienst  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:25 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Dr. Gagel, Leiter des Sozialpädagigischen Dienstes, und Frau Berg, Psychokoordinatorin, berichteten und standen für die Diskussion zur Verfügung.

Es wurde ein schriftliches Material  ( Power Point)  ausgereicht und erläutert.

 

 

Nachfragen aus dem Ausschuss:

 

Frage nach Zwangseinweisungen:

Zwangseinweisungen werden in Pankow in der Regel für 2 Wochen beantragt nach  dem Berliner Gesetz für psychisch Kranke. Das wird richterlich entschieden.

Der größte Teil dieser Entscheidungen erweist sich auch im Nachhinein als richtig.

Von 260 Fällen gibt es ca. 10 Personen, bei denen eine Folgebehandlung nötig ist,

 

rger Talbot: Nach der UN- Behindertenkonvention sind  Zwangsmaßnahmen verboten. Wie wird das durch den sozialpsychiatrischen Dienst umgesetzt?

Antwort: Hier gilt als Recht Berliner Gesetz für psychiatrisch Kranke es ist in Überarbeitung, wird ausführlich mit Landespsychiatrie-Bereit diskutiert.

Das legislative Verfahren ist abzuwarten, in das die UN-Behinderte-Konvention stärker einbezogen wird.

BV Schrecker: Novellierung ist notwendig, auch weil das Berliner Gesetz der UN-Konvention nicht entspricht. Behinderte sind gleichberechtigt mit anderen zu behandeln.

 

BV Senkel: Ethisches Dilemma?

UN-Konvention ist gleichrangig mit Psychiatrischen Krankengesetz. Wie ist das Dilemma lösbar, dass das neuere Gesetz andere Aussagen trifft?

Dr. Peters: Voraussetzungen: akute Eigengefährdung oder Fremdgefährdung. Es handelt sich um eine  Krankheit, bei der medizinisch notwendige Maßnahmen des Schutzes und damit Grundrechte betroffen sind.

Frau Zürn-Kasztantowicz : Es ist Aufgabe des Gesetzgebers , gesetzliche Regelung zu schaffen. Handelt es sich um Selbstgefährdung oder Gefährdung anderer sind hier Grenzen gesetzt.

Bindend ist das Berliner Recht.

BV Senkel : bei neuerem Recht gilt die UN-Konvention als gleichrangiges Recht.

BD Schwall: In Extremsituation kann ein Mitarbeiter des SpD vor Gericht wegen Folter landen.

In Berlin ist die UN Konvention nicht umgesetzt in Gesetz.

Versuchen, dieses Thema anzugehen: wie schützen wir Mitarbeiter und Betroffene vor rechtswidrigen Handlungen.

 

Der Gast Herr Talbot sagt, dass das Willkürsystem enden muss , wie  die UN-Konvention es sagt. Er erläutert eine Erhebung, die beschreibt, welche beschränkten Grundlagen einer Diagnose zu Grunde liegen, die zu einer Einweisung führt.

BD Schwall:  verweist auf eine hohe Rate von Todesfällen durch die Ausgabe von Medikamenten, der oft keine  Diagnose zu Grunde liegt und fragt, wie sich der SpD zur Medikamentengabe verhält. 

Herr Glage:

Der SpD hat keine Befugnis, in die Behandlung der Krankenhäuser einzugreifen. Aber es gibt Diskussionen, wenn andere Einschätzungen vorliegen. Er betont, dass jede medikamentöse Behandlung Wirkungen hat, negative und positive.

Gegenwärtig Trend: es wird länger gewartet bis medikamentöse Behandlung beginnt, die auch mit entsprechenden Wirkungen verbunden ist.

 

BV Schrecker: Wie weit werden Patientenverfügungen berücksichtigt?

 

Herr Glage: der SpD behandelt nicht. Insofern ist die Frage an die Krankenhäuser zu richten, ob Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt. Wünschenswert wäre  längere Betreuung, aber die wird nicht bezahlt.

Wenn das Problem akut ist, kann eine ambulante, längerfristige Behandlung nicht gewährleistet werden.

BV Senkel: Kostengründe entscheiden?

Herr Glage: integrierte Versorgung: soviel ambulant wie möglich, stationär nur wie nötig. Versuch von Modellen zwischen Krankenkassen und anderen Leistungsträgern.

Frau Berg: es gibt neue Konzepte, um noch Personen konzentrierter arbeiten zu können. Information gibt es dazu im Internet. Am 25. März tagte der psychiatrische Verbund.

Sie stellt für das Protokoll Material zur Verfügung.


 
 

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