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Auszug - Sachstand KJFE Langhansstraße 23, weitere Verfahrensschritte und zeitlicher Ablauf zum Interessenbekundungsverfahren (BE Jug1000 Herr Sablotny u.a.) 15‘
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Zum Sachstand KJFE Langhansstraße wurde festgestellt, dass das Verwaltungsgericht Berlin den Antrag „Hof 23“ auf einvernehmlichen Rechtsschutz abgelehnt hat, und da „Hof 23“ die Einspruchsfrist verstreichen ließ, gilt der Gerichtsbeschluss. Zum Übergabetermin 05.01.2015 des Objektes Langhansstraße 23 an das BA Pankow wurde festgestellt, dass dem BA der Zutritt verweigert wurde. Das Rechtsamt unseres Bezirkes wird mit dem Rechtsanwalt, der „Hof 23“ vertritt, in Schriftverkehr treten mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung. Das Interessenbekundungsverfahren (z Zt. 2 Interessenten) wird nach dem nunmehr geltenden Gerichtsbeschluss fortgesetzt. In die Anhörungen wird die AG Planung einbezogen.
Vorgesehener Termin: 10.02.2015 um 17:10 Uhr. |
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