Auszug - Bericht des Bezirksamtes (ca. 20min)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

zu 3

BzStR Dr. Kühne berichtet zu folgenden Punkten:

Die AG zur Evaluierung der Bürgerämter hat erneut getagt, die Dissonanzen konnten ausgeräumt werden. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat berlinweit bis 2016 befristet die Einstellung von 31 Vollzeit-Äquivalenten zugesichert. Die Pankower Bürgerämter erhalten davon vier. Die Stellen sind bereits ausgeschrieben, die Besetzung erfolgt voraussichtlich bis April 2015. Ein einheitliches Vorgehen der Berliner Bürgerämter wurde bei einzelnen Dienstleistungen vereinbart.

Bei der Verlängerung der Anwohner-Vignetten für die ersten Bewirtschaftungszonen zeigt sich, dass viele die Frist versäumen. Eine automatische Verlängerung ist nicht möglich. Insgesamt wurden im Zeitraum 01.09.-05.12.2014 14.839 Vignetten neu ausgestellt, 1/3 stellten den Verlängerungsantrag persönlich, 2/3 schriftlich per Mail oder Fax.

Zweckentfremdungsverbotsverordnung: Die Besetzungsverfahren für die zwei weiteren Stellen laufen, Ende Januar 2015 wird voraussichtlich ausgewählt. Die Bearbeitung der Bestandsanzeigen ist abgeschlossen. Eine Doppelungsbereinigung ist erfolgt. Die angezeigten Ferienwohnungen haben sich reduziert auf 817 (die Mehrzahl ist im Prenzlauer Berg, 20 im Ortsteil Pankow und 16 in Weißensee). Bescheide sind noch nicht ergangen. Derjenige Bezirk, der den ersten angefochtenen Bescheid ausstellt, wird voraussichtlich den Musterprozess führen müssen. Es zeigen sich bereits Bemühungen von spezialisierten Anwaltskanzleien, die Verordnung zurückdrehen zu wollen. Anzeigen auf Leerstand sind ebenfalls eingegangen, die Prüfung auf Ferienwohnungen hat jedoch Vorrang.

Auf Nachfrage teilt der BzStR mit, dass die Mitarbeiter der Bürgerämter eine verpflichtende Weiterbildung zu interkultureller Kompetenz erhalten werden.


 
 

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