Auszug - Entscheidung der Bezirksaufsicht zur Akteneinsicht  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung Zeitweiliger Ausschuss zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen (VI-1102, VI-1181, VI-1319, VI-1350)
TOP: Ö 3
Gremium: Zeitweiliger Ausschuss zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen (VI-1102, VI-1181, VI-1319, VI-1350) Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:10 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Kirchner begründet die Abwesenheit des Rechtsamts das sich mit der Stellungnahme noch auseinander setzen möchte vor einer Stellungnahme im Ausschuss

Herr Kirchner begründet die Abwesenheit des Rechtsamts das sich mit der Stellungnahme noch auseinander setzenchte vor einer Stellungnahme im Ausschuss.

Herr Kempe findet es seltsam, dass das Rechtsamt dazu noch eine Stellungnahme erarbeiten muss. Er erwartet nun die vollständige Aushändigung der Akten an alle Fraktionen und das Erscheinen des Bezirksamtes bei der chsten Sitzung mit den vollständigen Akten, so dass die Akteneinsicht in der Sitzung stattfinden kann.

Herr  diger schließt sich im Großen und Ganzen an. Da die Senatsverwaltung die Handlungsanweisung vorgibt, braucht es keine Stellungnahme des Rechtsamts mehr. Er sieht aber nicht die Herausgabe der gesamten Akten, sondern die Benennung der Akten die man haben möchte, diehere Eingrenzung ist nötig. Aus der Entscheidung der Bezirksaufsicht ergibt sich die klare Berechtigung für Handakten, Kopien-Erstellung und Herausgabe, eine Diskussion lediglich über das Ausmaß der Kopien.

Herr  Kempe verweist auf ein Zitat des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, nach dem die Notwendigkeit die Begehrenden feststellen und nicht das Rechtsamt. Daher sind, wenn die Herausgabe der gesamten Akten festgestellt wird durch die Bezirksverordneten, auch die gesamten Akten herauszugeben.

Herr  Kraft: Mit dem Ansinnen auf eine einfache Ausfertigung, auf die jedes Ausschussmitglied Zugriff hat, sind wir schon auf das Bezirksamt zugegangen. Das widerspricht nicht dem Recht die ganzen Akten zu bekommen. Das hat schon nicht geklappt.

Herr  Bechtler: Die Diskussion dreht sich im Kreis. Aus dem Schreiben ist herauszulesen, dass es nicht sinnvoll ist alle Akten zu verlangen. Es geht daraus hervor, dass man einzelne Akten beantragen muss. Das Bezirksamt kann sich aber nicht mehr darauf zurückziehen, dass es die nicht herausgibt. Alle Akten anzufordern wäre keine sinnvolle Strategie. bei einzelnen kann das Bezirksamt nicht argumentieren, diese nicht herauszugeben. Es sind auch nicht alle notwendig. Das ist der nächste Schritt zu sammeln welche notwendig sind. Dann wird das Bezirksamt die aushändigen.

Herr  diger erwartet, dass diese Entscheidung die Handlungsgrundlage ist. Wir müssen uns aber genauso daran halten, „es obliegt dem Ausschuss im Einzelnen und konkret darzulegen…“

Herr  Kaiser verweist auf das Akteneinsichtsgesetz. Da es sich hier um einen öffentlichen Prozess handelt, ist dieser Fall hier irgendwo flankiert. Nur wenn Dritte betroffen sind, ssen die Akten nicht übergeben werden.

Herr  Kempe: Einen Raum mit Kopierer hätte es bedurft, um die einzelnen Kopien für die Handakten machen zu können. Das hat das Bezirksamt abgelehnt. In der langen Diskussion zum Informationsfreiheitsgesetz war die Akteneinsicht nie strittig. Strittig ist die Zusage vom Bezirksamt alle Akten zu bekommen, wenn er 1500 Euro bezahlen würde. Da der beteiligte Unternehmer alle Akten freigegeben hat, die ihn betreffen, werden die gesetzlichen Einschränkungen zu Geschäftsgeheimnissen nicht berührt.

Herr  Kirchner: Wir müssen nach IFG darauf hinweisen, dass nach Aufwand Gebühren erhoben werden. Nach dem BezVG ist die eingeschränkte Kopien-Herausgabe rechtens. Jetzt nach dem Eingang der Entscheidung wird der Bescheid des Rechtsamts kommen, aber das war in der Kürze der Zeit schwierig.

Herr  Kempe: Da wir zur Erhellung auch Zeugen und Mitarbeiter oder andere Beteiligte befragen wollten, müssen wir diese aber auch mit der Aktenlage konfrontieren können, damit die uns nicht einem vom Pferd erzählen.

Herr  Kraft: Es ist im Ehrenamt nicht möglich 17 Aktenordner und 8 Halbordner zu sichten, um zu sagen welche man braucht. Das geht nur, wenn die Einsicht auch außerhalb der normalen Geschäftszeitenglich ist. Wir sind immer wieder auf das Bezirksamt zugegangen um ein Verfahren zu ermöglichen, beispielsweise mit dem Vorschlag, dass nicht jeder  Fraktion eine Kopie ausgehändigt wird, sondern eine Kopie für alle Ausschussmitglieder in einem Raum bereits steht.

Herr  Bechtler: Die weitere Diskussion bringt nur begrenzt Fortschritt. Interessant ist die Information von Herrn Kempe, dass er nach dem BezVG das Recht hat alle Akten gegen Gebühr zu bekommen. Das kann man nicht mehr erklären, dass Bürger das Recht haben, Bezirksverordnete aber nicht. Mit diesem Widerspruch muss sich das Bezirksamt auseinandersetzen. Die Entscheidung ist schlüssig, aber wenn uns nach dem IFG weitere Rechte bestehen, wollen wir darauf nicht verzichten.

Herr  Kempe: Der Streit liegt darin: Als Bürger gegen Geld kann ich alles haben, als Bezirksverordneter zum ausüben meines Mandats nicht.

Herr  diger: Es ist nicht üblich Ehrenamtlichen etwas in Rechnung zu stellen. Amtsintern ist das vielleicht üblich. Die Akteneinsicht in anderen Räumen als dem Ausschuss oder den Geschäftsräumen ist unmöglich, aber es ist die Herausgabe aller Akten glich.

Herr  Kempe: Aus der Stellungnahme folgt die Notwendigkeit einer Klage gegen den Bezirk. Strittig ist einzig der Umstand, dass gewählte Bezirksverordnete wie Bürger behandelt werden und einen Gebührenbescheid kriegen um Ihre Aufgabe als gewählte Vertreter wahrzunehmen.

Herr  diger schlägt vor heute die Handlungsweise festzulegen.

Herr  Zarbock bevorzugt, erst die Antwort des Rechtsamts abzuwarten und nächstes Mal zuzuspitzen. Er bittet das Bezirksamt die Grundlage des Urteils bitte den Bezirksverordneten zu zusenden.

Herr  Kraft lt es für nicht effektiv, jetzt zu warten bis Rechtsamt seine Meinung zur der Entscheidung gegeben hat. Das Bezirksamt versucht immer auf Zeit zu spielen, aber bis zur nächsten Ausschusssitzung sollten wir die Akten haben, und zwar so wir bestellt, um endlose Verzögerungen zu vermeiden.

Herr  Zarbock bittet um Einigung

Herr  Kraft: Sie haben die Liste mit den Bestellungen

Herr  Zarbock: Und bei ihnen steht alles.

Herr  Kraft: Ja, und wenn das Bezirksamt entscheidet, Herr Kraft kriegt keine Akten, werde ich damit umgehen.

Herr  Kempe bittet um Entscheidung in den nächsten 2 Wochen und geht nicht davon aus, dass weitere Gutachten und Gegengutachten sinnvoll sind. Es ist nötig, die Fraktionen in den nächsten 14 Tagen zu informieren, damit sie Gelegenheit haben zur nächsten BVV zu reagieren. Nach einem Jahr Theater muss jetzt auch mal die politische Verantwortung für das Rechtsamt übernommen werden.

Herr  Kirchner hatte das angeboten, dass in den nächsten 1-2 Wochen die Entscheidung kommt und dann dem Vorsitzenden zur Kenntnis gegeben wird.

Herr  diger bittet darum dieses Schreiben so zu archivieren, dass es bei der chsten Diskussion über Akteneinsicht schnell gefunden und zu Rate gezogen werden kann.

Herr  Zarbock bittet um konsensuale Entscheidung des Ausschuss.

Herr  Kraft bittet darum ausdrücklich festzuhalten, dass zur nächsten Ausschusssitzung alle beantragten Akten ausgehändigt werdenssen. Die Vereinbarung war auch, dass alle beantragten Akten auch an die anderen Mitglieder des Ausschusses gehen.

Herr  Zarbock: Wenn jedes Mitglieder des Ausschusses nur einen Aktenordner bestellt hätte , hätten wir die Akten auch gehabt.

 


 
 

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