Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt - Herr Bezirksstadtrat Dr. Kühne, u.a. auch aktueller Stand zum Projekt "Renaturierung der Panke" sowie Nachreichung von Informationen zum Thema "Geruchsbelästigung in Wilhelmsruh"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 20.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:05 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

BzStR Dr

BzStR Dr. Kühne: Die Beteiligungsrechte der Berliner Naturschutzverbände bei Baumfällmaßnahmen wurden kürzlich durch ein Gerichtsurteil gestärkt.

Das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der Panke stagniert, weil die Prüfung aktueller Unterlagen ergeben hat, dass diese nicht schlüssig sind.

Zur Geruchsbelästigung in Wilhelmsruh: Das Bezirksamt Pankow ist nicht zuständig, sondern der Senat bzw. der Bezirk Reinickendorf. Eine Gesundheitsgefährdung ist nicht bekannt.

Zwei Bundesfreiwilligenstellen werden im Umweltamt geschaffen.

Ein Lärmmessgerät wird angeschafft.

 

Frau Dr. Martens: Nachdem die Beteiligungsrechte der Berliner Naturschutzverbände durch ein  Urteil des Oberverwaltungsgerichtes gestärkt worden sind, wurde mit den Verbänden besprochen, wie diese Rechte umgesetzt werden können.

Das betrifft insbesondere Gehölzbeschnitte während der Vegetationsperiode oder wenn Tiere betroffen sein könnten. Die Anhörungsfrist beträgt 14 Tage. Eine Beteiligung ist zwingend vorgegeben, wenn Anlagen im Außenbereich errichtet werden. Eingriffe müssen ausgeglichen werden; wenn dieses nicht möglich ist, sind Ausgleichszahlungen zu leisten. Auch hier müssen die Verbände beteiligt werden.

 

Zur Panke: Die Planungsunterlagen weisen erhebliche Diskrepanzen auf. Verschiedene Planungsbüros haben einander widersprechende Vorschläge gemacht. Daher kann das Umweltamt keine Stellungnahme abgeben.

 

Zur Geruchsbelästigung in Wilhelmsruh: In der Antwort auf eine Kleine Anfrage wurden alle möglichen Anlagen aufgelistet. Die Messergebnisse zeigen, dass die Grenzwerte der TA Luft eingehalten werden.

 

 

Nachfragen:

 

Ist auch bei Windkraftanlagen eine Beteiligung der Verbände vorgesehen?

Frau Dr. Martens: Bei Windenergieanlagen ist eine öffentliche Anhörung nur dann erforderlich, wenn ein Eingriff nicht ausgeglichen werden kann

 

Ist eine Beteiligung der Verbände auch in solchen Fällen geboten, wo Tiere bedroht sind, weil sie auf bestimmte Bäume als Lebensraum angewiesen sind?

Frau Dr. Martens: Bei besonders geschützten Tierarten sind die Bäume ohnehin geschützt, die diesen Tieren als Lebensraum dienen.

 

Zur Geruchsbelästigung in W´ruh: Hier sollte das Bezirksamt mehr tun, als sich auf seine Nichtzuständigkeit zu berufen

BzStR Dr.Kühne: Das Bezirksamt Pankow hat zum zuständigen Reinickendorfer BzStR Lambert Kontakt aufgenommen, ohne ein Problembewußtsein vorzufinden. Zuständig sein der Senat.

Frau Dr. Martens:  Bei geruchlicher Wahrnehmung ist das Bezirksamt auf die Mitarbeit der  Bürger angewiesen.

Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung wahrgenommen wird, muss ein Geruchsprotokoll geführt werden.

Vereinbart wird, das Thema auf einer Ausschusssitzung im Sommer wieder auf die Tagesordnung zu setzen und Vertreter des Senatsverwaltung sowie der Betreiber der belästigenden Anlagen einzuladen

 

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen