Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt - Herr Bezirksstadtrat Dr. Kühne, u.a. auch aktueller Stand zum Projekt "Renaturierung der Panke" sowie Nachreichung von Informationen zum Thema "Geruchsbelästigung in Wilhelmsruh"
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BzStR Dr. Kühne: Die Beteiligungsrechte der Berliner Naturschutzverbände bei Baumfällmaßnahmen wurden kürzlich durch ein Gerichtsurteil gestärkt. Das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange zum Ausbau der Panke stagniert, weil die Prüfung aktueller Unterlagen ergeben hat, dass diese nicht schlüssig sind. Zur Geruchsbelästigung in Wilhelmsruh: Das Bezirksamt Pankow ist nicht zuständig, sondern der Senat bzw. der Bezirk Reinickendorf. Eine Gesundheitsgefährdung ist nicht bekannt. Zwei Bundesfreiwilligenstellen werden im Umweltamt geschaffen. Ein Lärmmessgerät wird angeschafft.
Frau Dr. Martens: Nachdem die Beteiligungsrechte der Berliner Naturschutzverbände durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes gestärkt worden sind, wurde mit den Verbänden besprochen, wie diese Rechte umgesetzt werden können. Das betrifft insbesondere Gehölzbeschnitte während der Vegetationsperiode oder wenn Tiere betroffen sein könnten. Die Anhörungsfrist beträgt 14 Tage. Eine Beteiligung ist zwingend vorgegeben, wenn Anlagen im Außenbereich errichtet werden. Eingriffe müssen ausgeglichen werden; wenn dieses nicht möglich ist, sind Ausgleichszahlungen zu leisten. Auch hier müssen die Verbände beteiligt werden.
Zur Panke: Die Planungsunterlagen weisen erhebliche Diskrepanzen auf. Verschiedene Planungsbüros haben einander widersprechende Vorschläge gemacht. Daher kann das Umweltamt keine Stellungnahme abgeben.
Zur Geruchsbelästigung in Wilhelmsruh: In der Antwort auf eine Kleine Anfrage wurden alle möglichen Anlagen aufgelistet. Die Messergebnisse zeigen, dass die Grenzwerte der TA Luft eingehalten werden.
Nachfragen:
Ist auch bei Windkraftanlagen eine Beteiligung der Verbände vorgesehen? Frau Dr. Martens: Bei Windenergieanlagen ist eine öffentliche Anhörung nur dann erforderlich, wenn ein Eingriff nicht ausgeglichen werden kann
Ist eine Beteiligung der Verbände auch in solchen Fällen geboten, wo Tiere bedroht sind, weil sie auf bestimmte Bäume als Lebensraum angewiesen sind? Frau Dr. Martens: Bei besonders geschützten Tierarten sind die Bäume ohnehin geschützt, die diesen Tieren als Lebensraum dienen.
Zur Geruchsbelästigung in W´ruh: Hier sollte das Bezirksamt mehr tun, als sich auf seine Nichtzuständigkeit zu berufen BzStR Dr.Kühne: Das Bezirksamt Pankow hat zum zuständigen Reinickendorfer BzStR Lambert Kontakt aufgenommen, ohne ein Problembewußtsein vorzufinden. Zuständig sein der Senat. Frau Dr. Martens: Bei geruchlicher Wahrnehmung ist das Bezirksamt auf die Mitarbeit der Bürger angewiesen. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung wahrgenommen wird, muss ein Geruchsprotokoll geführt werden. Vereinbart wird, das Thema auf einer Ausschusssitzung im Sommer wieder auf die Tagesordnung zu setzen und Vertreter des Senatsverwaltung sowie der Betreiber der belästigenden Anlagen einzuladen
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