Auszug - Verkehrssicherheit für RadfahrerInnen erhöhen durch Radfahrstreifen  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 28.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VII-0597 Verkehrssicherheit für RadfahrerInnen erhöhen durch Radfahrstreifen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

BVO Bechtler stellt die Drucksache vor

BVO Bechtler stellt die Drucksache vor.

Parkstände hinter Radfahrstreifen sind möglich, sie dürfen überfahren werden. Es darf auf den Radfahrstreifen jedoch nicht geparkt und gehalten werden. Der Radfahrstreifen ist benutzungspflichtig.

Nachfragen an das Bezirksamt:

Wie hoch wären die Kosten in den genannten Straßen? Wird die Straßenoberfläche bei der Entfernung/Neuanbringung der Streifen beschädigt?: Das würde im Zuge einer Nachmarkierung gemacht, deshalb wären die Mehrkosten nicht exorbitant. Es wird auch nichts abgefräst oder umgebaut. Es handelt sich ja nicht um neue Radverkehrsanlagen, sondern nur um eine Markierungsänderung. Daher kommt auch die Straßenoberfläche nicht zu Schaden.
 

Was macht der Lieferverkehr?: In der Greifswalder gibt es Lieferzonen, die zum Dauerparken genutzt werden.

In Pappelallee wollen die Gewerbetreibenden gar nicht so viele Lieferzonen. In der Kastanienallee gibt es viele Lieferzonen, also kein Problem.

Abstimmung: 13:0:0


 
 

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