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Auszug - Festlegung neuer Gebietskulissen im sozialen Erhaltungsrecht
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Die Untersuchungen zur Frage möglicher Erhaltungsgebiete werden erläutert. Die Modernisierungsprozesse im Prenzlauer Berg sind noch nicht abgeschlossen. Es wurde die Verdrängungsgefahr untersucht. In allen Erhaltungsgebieten besteht eine Verdrängungsgefahr, so dass Festlegungen in allen Gebieten möglich sind. Es wird vorgeschlagen, die alten Erhaltungsgebiete aufzuheben und neue festzusetzen, dann können Festlegungen auch separat bei Bedarf aufgehoben werden.
Herr BzStR Kirchner ergänzt, dass für den Fall, dass eine Verordnung rechtswidrig wäre, die anderen noch Bestand hätten. Veröffentlichung der Verordnung im ersten Gesetzblatt 2014 wird von ihm angestrebt.
Herr BV Brenn sagt, der Helmholtzplatz ist noch ein Sanierungsgebiet. Er fragt, ob eine Doppelfestlegung möglich ist.
Herr BzStR Kirchner antwortet, dass dies rechtlich möglich sei. Die Genehmigungsvoraussetzungen sind ähnlich.
Herr Schrecker fragt, ob auch die Einkommenssituationen der Haushalte untersucht wurden.
Herr BzStR Kirchner bejaht dies.
Herr BV Dr. Nelken fragt, weshalb die Genehmigungsvoraussetzungen ähnlich sind.
Herr Speckmann erklärt, dass es bisher Unterschiede zwischen Zulässigkeit bei Sanierungs- und Erhaltungsrecht gab. Durch Neufassung der Kriterien für das Erhaltungsrecht ist dies weggefallen.
Abstimmung (Meinungsbild) 11 J, E 1, N 0
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