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Auszug - Sachstand Feststellungsverfahren I-Status
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Frau Judith Pfenning gibt einen Überblick über die Änderungen des Verfahrens. KITAS sollen Eltern ab dem 1.10.2013 auf einen erhöhten Förderbedarf des Kindes hinweisen, falls dieser festgestellt werde. Die Eltern werden dann angehalten, sich an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zu wenden. Ebenfalls werde der Regionalsozialpsychiatrische Dienst informiert. Derzeit gebe es 600 Kinder mit A-Status und weitere 120 Kinder mit B-Status.
Da der Förderzeitraum auf ein Jahr beschränkt sei stelle sich die Frage, wie lange das gesamte Begutachtungsverfahren dauere bis die endgültige Genehmigung vorläge.
Die Finanzierung werde durch den Zeitablauf nicht unterbrochen.
Warum gibt es die nachlaufende Finanzierung nicht mehr, die es bisher gegeben habe. Dies führe dazu, dass von Antragstellung bis Genehmigung drei Monate vergehen könnten, in denen bereits hätte Hilfe in Anspruch genommen werden können.
Pankow habe bisher immer vorfinanziert. Hierfür gebe es aber keine rechtliche Grundlage. Mit dem jetzigen Verfahren handele man rechtssicher.
Frau Stroh-Purwin: Der Antrag auf erhöhten Förderbedarf kann auch vor Feststellung eines erhöhten Förderungsbedarfes durch die Eltern gestellt werden. Bedenken bestehen bezüglich der Beantragung auf einen erhöhten Förderbedarf und der Vorladung der Eltern vor dem RSD. |
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