Auszug - Bauvorhaben an der Blankenburger Straße zurückstellen  

 
 
öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 7.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 19.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:46 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VII-0437 Bauvorhaben an der Blankenburger Straße zurückstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Herr BV Kraft erläutert den Antrag und weist darauf hin, dass es Intention sei, dass sich der Vorhabenträger und das BA abstimmen sollten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und Schäden von umliegenden, im Zentrenkonzept definier

Herr BV Kraft erläutert den Antrag und weist darauf hin, dass es Intention sei, dass sich der Vorhabenträger und das BA abstimmen sollten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und Schäden von umliegenden, im Zentrenkonzept definierten Zentren, abzuwenden.

Herr BV Kraft verbindet die Vorstellung des Antrages mit der Frage an das Bezirksamt, ob zwischenzeitlich weitere Bauanträge oder Bauvoranfragen im betreffenden Bereich eingegangen sein und wie das Bezirksamt das vom Vorhabenträger vorgelegte Gutachten, auch vor dem Hintergrund der Stellungnahme durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, einschätze.

Hierauf antwortet Herr BzStR. Kirchner, dass keine weiteren Anträge auf Errichtung von Einzelhandelsobjekten vorliegen. Der Edeka-Antrag ist bisher nicht vollständig. Aus diesem Grund wurde eine Fristverlängerung bis zum 05.11.2013 vereinbart.

Darüber hinaus gäbe es einen Termin mit einem anderen Lebensmittelhandelsbetrieb in der Sache.

Frau Carrasco ergänzt, dass es kein aktuelles Zentrenkonzept gäbe. Gespräche hierzu würden jedoch geführt. Wenn ein Antrag vorliegt, dann ist darüber zu bescheiden. Zu den Fragen bzgl. des Gutachtens wird erklärt, dass es hierzu keine Bedenken gäbe. Die Prüfung des Lärmgutachtens steht noch aus. Es gibt bisher keine abschließende Stellungnahme. Mögliche andere Vorhaben werden ebenso zu prüfen sein und müssten gleich behandelt werden. Eine Zurückstellung steht als Instrument derzeit nicht zur Verfügung, da bisher kein Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden B-Plan gefasst wurde.

Herr BV Kraft erklärt hierzu, dass der Antrag nicht zwangsläufig auf eine Zurückstellung gem. §15 BauGB abstelle. Es seien auch andere Mittel denkbar, die eine geordnete Entwicklung zulassen würden.

Herr BV Kempe hinterfragt, ob es Anzeichen für die Plausibilität weiterer Bauvorhaben in der Blankenburger Straße gibt.

Der Verweis auf ein in Aufstellung befindliches Zentrenkonzept reicht nicht aus, um zurückzustellen erklärt Herr BzStR. Kirchner.

Zum Schreiben von GleissLutz wird sich das BA nicht äußern.

Herr BV Kraft hinterfragt erneut, ob dem BA weitere Bauanträge oder Bauvoranfragen für Einzelhandelsobjekte in der Blankenburger Straße vorliegen und verweist in diesem Zusammenhang erneut auf das Schreiben der Partnergesellschaft von Rechtsanwälten Gleiss Lutz Hootz Hirsch. Herr BzStR. Kirchner erwidert hierauf, dass dem BA keine weiteren derartigen Vorhaben bekannt sind und erklärt an die Adresse des Herrn BV Kraft gerichtet: "Wenn Sie hierzu mehr wissen, sind Sie ein Vertreter der Fa. Kaiser's.". Herr BV Kraft weist diesen Vorwurf umgehend zurück und erklärt unter Bezugnahme auf das Schreiben der Rechtsanwälte GleissLutz sein Unverständnis über diese Aussage des BzStR.

Herr BV Schrecker hinterfragt die Konsequenzen, die mit einem Beschluss des Antrages verbunden wären.

Ein Vertreter des Eigentümers des Zentrums an der Hermann-Hesse-Straße gibt seine Position wieder und erläutert die Entstehung des Schreibens der Partnergesellschaft von Rechtsanwälten Gleiss Lutz Hootz Hirsch. Er stellt die besondere Bedeutung der Hermann-Hesse-Straße als Nahversorgungszentrum heraus. Und stellt die schädlichen Auswirkungen für das gesamte Zentrum durch das Neubauvorhaben dar.

Zur rechtlichen Situation führt er aus, dass ein weiterer Antrag auf Verkaufsflächenerweiterung oder Neubau im Genehmigungsverfahren zwingend  berücksichtigt werden muss.

Herr BV Schröder schlägt eine Runde beim BzStR. mit den stadtentwicklungspolitischen Sprechern vor.

Einer Zurückstellung wird vom Einreicher nicht zugestimmt und der Antrag somit zur Abstimmung gestellt.

Ergebnis:

7 J/ 4 N/ 4E

 


 
 

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