Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt (ggf. mit Beantwortung von etwaig noch offen gebliebenen Fragen aus zurückliegenden Ausschusssitzungen)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:32 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Straßenbahnhof Bernkasteler Str

 

Straßenbahnhof Bernkasteler Str.: Hier geht es um die Frage, ob vom Betriebsbahnhof Verkehrslärm oder Arbeitslärm ausgeht. Die bestehende Auffassung ist, dass es sich vom öffentlichen  Verkehrsweg bis zum Abschließen der Bahn durch den Fahrer (und morgens umgekehrt) um Verkehrslärm handelt. Das Problem dort sind Rangiertätigkeiten.

Bei den Wartungsarbeiten und 10 % der Rangierbewegungen handelt es sich um Arbeitslärm und diese fällt daher unter die TA Lärm. BVG lässt gegenwärtig ein neues Gutachten erstellen. Es geht um die Privilegierung des ÖPNV, wogegen die AnwohnerInnen vorgehen.

Dieser Straßenbahnhof ist systemrelevant – der gesamte Straßenbahnverkehr in Weißensee ist betroffen.

 

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass der Ausgangspunkt des Problems die räumliche Enge und die heranrückende Bebauung ist. BV Kempe äußert Befremden über die Einschätzung, dass 10 % der Rangierfahrten der TA Lärm unterliegen.   Wegen der Feuchtigkeit im Herbst wäre ein neues Gutachten im Herbst nicht klug – das Bezirksamt verweist darauf, dass die Begutachtung nur in trockener Wetterlage erfolgen darf.

 

Es folgt eine längere Debatte zur Genehmigungspraxis von Wohnbauten im allgemeinen und die Genehmigung der Umnutzung der Schule zu Wohnzwecken im konkreten Fall.

 

Weitere Themen waren die Sicherung des FFH-Gebiets im Schlosspark Buch sowie das Kalktuff- und Niedermoorgebiet Tegeler Forst.

 

Für den Bauabfall in den Containern auf dem Hof des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zuständig. Generell sollte der Entsorgungspfad vor Genehmigung der Baumaßnahmen geklärt sein.


 
 

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