Auszug - Stimmabgabe für Volksbegehren vereinfachen 15 min  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 15.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VII-0429 Stimmabgabe für Volksbegehren vereinfachen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Herr Zarbock bringt den Antrag für die Linksfraktion ein

Herr Zarbock bringt den Antrag für die Linksfraktion ein. Das derzeitige Verfahren sei unnötig kompliziert und verwirrend und binde zu viele der sehr begrenzten personellen Ressourcen im Amt für Bürgerdienste.

Stradtrat Dr. Kühne führt daraufhin aus, dass eine Aufsicht in der derzeitigen Form aufgrund von Vandalismus notwendig sei. Sie verhindere Missbrauch und Diebstahl von Unterlagen. Frau Ruflett erläutert im Anschluss, dass die derzeitige Praxis den gesetzlichen Vorschriften entspreche. Diese fordern einen ruhigen Raum mit Aufsicht. Im Übrigen sei die Unterschriftsabgabe auf dem Amt die Ausnahme. Die meisten Unterschriften werden auf der Straße von den Initiatoren gesammelt. Diese Listen werden kontinuierlich eingereicht und geprüft.

Herr Zarbock hält die Darstellung des Stadtrats bezüglich gestohlener Anträge für unwahrscheinlich und gibt zu Bedenken, dass nur weil wenige ihre Stimmabgabe auf dem Amts leisten, nicht das Verfahren verbessert werden solle. Herr Rüdiger unterstützt den Antrag, hält eine unbeaufsichtigte Abwurfbox aufgrund der darin enthaltenen sensiblen Daten für nicht geeignet.

Frau Heydenreich unterbreitet einen Änderungsvorschlag: und eine Abgabebox aufgestellt werden sei zu ersetzen mit und eine gesicherte Abgabe gewährleistet werden. Der Antragssteller übernimmt die Änderung. Der Ausschuss nimmt den so geänderten Antrag einstimmig an (9|0|0).

 


 
 

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