Auszug - Stand des Genehmigungsverfahrens bei der Modernisierung Sredzkistraße 26/28  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 08.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BV Dr

Herr BV Dr. Nelken stellt fest, dass es zu einer zweiten Modernisierung des Gebäudes seit Festsetzung des Milieuschutzgebietes komme. Er fragt nach dem Verfahrensstand.

 

Herr Speckmann sagt, dass die Baugenehmigung am 28.6. erteilt worden ist. Damit sind auch die erhaltungsrechtlichen Fragen geklärt.

 

Frau Müller, die Sprecherin der Mietergemeinschaft sagt, dass eine umfassende Modernisierung angekündigt ist. Die Nettokaltmiete wird dann um 50 % steigen. Es soll sich zum Teil um Sanierungsmaßnahmen handeln. Es soll ein großes Blockkraftwerk eingebaut werden. Es gäbe aber schon Heizung. Genaue Maßnahmen und genaue Betriebskosten zum Heizwerk wurden bei der Ankündigung nicht genannt. Die Kellerdeckendämmung soll aufgrund eines Sanierungsstaus nicht umlegbar sein.

 

Ein weiterer Mieter sagt, dass es einen Investor gäbe, der Wohnungen zu Eigentumswohnungen umwandeln wolle.

 

Herr Speckmann: Es ist klassisches Bsp. Dafür, dass Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Daher sollten Umwandlungen unter Genehmigungsvorbehalt auf Landesebene gestellt werden. Ohne eine gesetzliche Regelung kann man dem nicht entgegentreten. Nur mietrechtliche Gegenwehr ist möglich. Es wird empfohlen, die bezirkliche Mieterberatung wahrzunehmen.

 

Herr BzStR Kirchner ergänzt, dass Pankow im Erhaltungsrecht Maßstäbe setzt. Die Einschränkungen für Ferienwohnungen wurden ausgedehnt. Die UmwandlungsVO liegt im Koalitionsausschuss des Landes Berlin.

 

Herr BV Dr. Nelken sagt, ein überdurchschnittlicher Standard muss nicht genehmigt werden. Wieso kann das gesamte Objekt dort überhaupt genehmigt werden?

 

Herr Schrecker fragt, ob man die ErhaltungsVO nicht anpassen könne.

 

Herr BV Mindrup fragt, ob die Genehmigungen auch angesichts der Gerichtsurteile des letzten Jahres getroffen wurden.

 

Herr Speckmann erklärt, dass es Fristen zur Entscheidung gäbe. Über das Erhaltungsrecht können keine Modernisierungsumlagen der Höhe nach begrenzt werden. Die Umwandlungsverordnung muss in Kraft treten, um Immobilienfonds die Grenzen zu setzen.

 

Herr BzStR Kirchner meint, es solle eine Mieterversammlung durch die Mieterberatung einberufen werden.


 
 

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