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Auszug - Tabakwerbung bekämpfen - Jugendschutz umsetzen
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Mit der Drucksache soll erreicht werden, dass die bestehenden Regeln eingehalten werden
Die CDU schlägt die Streichung des ersten Satzes vor und signalisiert Zustimmung für den Rest.
Stadtrat Kühne beschreibt das Spannungsfeld zwischen Gesetz und Wirklichkeit, sowie die Schwierigkeiten, Verstöße gegen die Gesetze zu identifizieren, z.B. in Sachen Alter der Models. Das Ordnungsamt ist gegenüber den Rechtsabteilungen der Tabakkonzerne hoffnungslos unterlegen - die Bezirke werden auf keinen Fall einen Musterprozess führen.
Johannes Spatz berichtet über die missliche Situation. Das mitgebrachte Material wird zu Protokoll genommen.
Die in der Drucksache erwähnten "alle rechtlichen Mittel" können wir nicht ausschöpfen - der Einreicher akzeptiert die Streichung dieses Punkts.
Der erste Satz der Drucksache soll nunmehr heißen: "bei Tabakwerbung auf Plakaten oder Bildschirmen, die gegen § 22 des Vorläufigen Tabakgesetzes oder die Selbstverpflichtung des Zigarettenverbandes verstoßen, am Sitz des jeweiligen Tabakkonzerns die Verstöße anzuzeigen und dazu auffordern, entsprechende Werbung bundesweit zu unterlassen." Der übrige Text bleibt erhalten.
Die so geänderte Drucksache wird abgestimmt: 6:4:5
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