Auszug - Bauantrag auf dem Grundstück Frithjofstraße 48 B und ggfs. Empfehlung für eine Veränderungssperre  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 22.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:37 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Kirchner teilt mit, dass für die benannte Fläche ein Bauantrag eingegangen ist

 

Herr BzStR Kirchner teilt mit, dass für die benannte Fläche ein Bauantrag eingegangen ist.

Das Vorhaben soll nach § 34 I BauGB voraussichtlich zulässig sein.

Es ist aber noch zu klären, ob dringende gegenteilige Gesamtinteressen Berlins vorliegen.

Dies berührt im Wesentlichen die Verkehrsplanung Heinersdorf, Netzelement N4, denn die Heinersdorfer Verkehrslösung wäre bei positiver Antragsbescheidung nicht mehr möglich. Es könnte mit einer Veränderungssperre dem entgegengewirkt werden.

 

Herr BV Dr. Nelken hegt Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit. Es gibt dort keinen Bebauungsplan, daher kann es keine Veränderungssperre geben. Hier wäre nach seiner Einschätzung nur die Zurückstellung nach § 15 BauGB möglich.

Herr BzStR Kirchner gibt an, ebenfalls eine Zurückstellung gemeint zu haben.

 

Frau Caspers meint, die kleine Verkehrslösung in Heinersdorf sei doch auch möglich.

 

Frau BV Dedert gibt an, die Heinersdorfer Verkehrslösung wird doch wohl an mangelnder Einigung scheitern.

 

Herr BV Kempe stimmt ihr zu. Es stellt keine verbindlich festgesetzte Trassenführung dar. Er möchte keine Trassenfreihaltung für eine Trasse, welche nicht gewollt ist.

 

Herr BzStR Kirchner erläutert, dass die dort ansässige Kleingartenanlage auch betroffen ist und dies noch zu prüfen ist.

 

Herr BV Brenn weist auf die fehlende Möglichkeit hin, später eine andere Trassenführung zu diskutieren.

 

Frau Caspers weist auf die beengten Platzverhältnisse hin. Die Verkehrslösung Heinersdorf sei deswegen so unbeliebt, weil die Angst da ist, dass ein Autobahnzubringer mit entsprechendem Verkehrsaufkommen entsteht.

 

Herr BV Schröder stimmt Frau BV Dedert zu. Die Verkehrslösung wäre eine  Verkehrsproblemverlagerung. Die Freihaltung sei also schwierig.

 

Herr BV Kempe wendet ein, die Trasse würde überhaupt nur als direkte Autobahnanbindung Sinn machen.

 

Herr BzStR Kirchner betont, dass er die Trasse nicht unbedingt will.

Es gab einen Auftrag zur Untersuchung der Verkehrsentlastung von Heinersdorf. Er meint auch, es wird wohl eine solche Verkehrslösung nicht geben, weder die Große noch die Kleine.

 

Frau Caspers betont die Vorzüge der kleinen Lösung und meint, die Heinersdorfer Bürger wären davon zu überzeugen.

 

Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV Pankow empfiehlt für den Bauantrag Frithjjofstraße 48 B von einer Zurückstellung und der Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Planungsziel "Straße" abzusehen.

 

Ergebnis der Abstimmung: 11J/ 0N/ 4E

 


 
 

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