Auszug - Überprüfung der Bezirksverordneten zur Feststellung einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für das MfS/AfNS  

 
 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
TOP: Ö 1.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 20.02.2002 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: Fortführung der ordentlichen Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0027 Überprüfung der Bezirksverordneten zur Feststellung einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für das MfS/AfNS
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zum Antrag sprach der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Otto
Zum Antrag sprach der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Otto. Herr Otto erklärte, dass die eingereichten Änderungsanträge vom Einreicher übernommen werden.

Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

Es wird ein Punkt 6. angefügt, der heißt: „Die o.g. Überprüfung und das unter 2. bis 5. fest­gelegte Verfahren gilt auch für Bürgerdeputierte.“

Änderungsantrag der Gruppe der FDP:

„In Abs. 1: Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin bildet ein Vertrauens­gremium, welches aus jeweils einem Mitglied jeder Fraktion und Gruppe besteht ...“

Mit den genannten Änderungen wurde die Drs. V – 0027/02 mehrheitlich beschlossen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

1.      Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin bildet ein Vertrauensgremium, welches aus jeweils einem Mitglied jeder Fraktion besteht und gemeinsam mit dem Vorsteher die Überprüfung der Bezirksverordneten hinsichtlich einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für das MfS / AfNS organisiert.

 

  1. Dabei wird wie folgt verfahren: Der Vorsteher der BVV reicht kurzfristig die Überprüfungsanträge bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ein.

 

  1. Nach Eintreffen des Rücklaufs von der Behörde der Bundesbeauftragten nimmt das Vertrauensgremium die Ergebnisse in vertraulicher Beratung zur Kenntnis. Parallel werden die Bezirksverordneten, für die Ergebnisse eingegangen sind, informiert und bei Bedarf angehört. Spätestens 1 Monat nach Eingang der Ergebnisse werden in nichtöffentlicher Sitzung der BVV die Bezirksverordneten, bei denen eine Tätigkeit für das MfS / AfNS zu konstatieren ist, genannt. Diese Bezirksverordneten, sowie die jeweiligen Fraktionen, erhalten die Gelegenheiten zur Stellungnahme.

 

  1. Das weitere Verfahren ist den Fraktionen überlassen.

 

  1. Bei Nachrückern wird zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung als Bezirksverordnete entsprechend verfahren.

 


 
 

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