Auszug - Job-Center (II), Bürgerarbeit, FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen)  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:20 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Hieb gibt eine Einführung in den Gesamtkomplex

Herr Hieb gibt eine Einführung in den Gesamtkomplex. Er erläutert, dass die Bürgerarbeit kein Instrument des SGB II ist. Zu Beginn 2012 entwickelte sich eine neue Situation. 1400 Bürgerarbeitsplätze wurden durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) für Berlin zusätzlich eingerichtet. Die von Grundsicherung Betroffenen müssen 4 Phasen durchlaufen. Das sind die Aktivierungsphase, die Phase von Beratung und Vermittlungsaktivitäten, eine Phase der Förderung und von Qualifizierungsmaßnahmen. Die letzte Phase ist dann die Beschäftigungsphase, als sozialversicherungspflichtige Bürgerarbeit. Das BVA schließt Verträge vorrangig mit Trägern ab, bei denen es gute Erfahrungen gab. Im Bezirk Pankow wurden im Bereich Umwelt und Natur 20 Angebote, im Bereich Infrastrukturerhaltung 15 Angebote und im Bereich Hilfe für Senioren 15 Angebote eingerichtet. Ab 01.06.2012 kamen noch 20 Angebote im Bereich Kinder, Jugend und Gemeindewesen dazu. Mit Stand 20.08.2012 wurden 102 Menschen im Bereich Bürgerarbeit aktiviert. Davon sind 98 Menschen an 4 Träger vermittelt worden. Insgesamt sind momentan 48 Menschen in Bürgerarbeit eingestellt.

Bürgerarbeit ist bis 31.12.2014 befristet. Es ist kein Regelinstrument und es wird keine Erweiterungen geben.

 

Ab 01.04.2012 wurde durch die Instrumentenreform die Arbeitsgelegenheiten Entgeltvariante abgeschafft. Die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) wurde geschaffen für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit mindestens zwei zusätzlichen Beschäftigungshemmnissen. Hier ist die Aktivierungsphase eine halbes Jahr. Eine Förderung bis 75 % ist möglich. Die FAV werden als Instrument bei Arbeitgebern der Privaten Wirtschaft eingesetzt. Aktuell sind beim Jobcenter Pankow auf dem 2. Arbeitsmarkt für 28 Arbeitnehmer in 11 Tätigkeiten und auf dem 1. Arbeitsmarkt 5 Arbeitnehmer in 2 Tätigkeiten gemeldet.

 

Berlinweit existieren 100 Beschäftigungsmöglichkeiten im Öffentlichen Nahverkehr (Begleitdienst) und 35 bei der BSR. Bei den Mobilitätsdiensten für Senioren sind noch Gelder vorhanden. Bei der Kofinanzierung durch das Land gilt ein Mindestentgelt von 7,50 Euro. Die Betroffenen können 2 Jahre innerhalb von 5 Jahren gefördert werden. Das Jobcenter Pankow steht am Anfang, da die neuen Bedingungen für die Kofinanzierung durch das Land Berlin erst ab 08.08.2012 bekannt sind.

 

Auf Nachfrage zur Veröffentlichung der Protokolle der Trägerversammlung erklärt Herr Hieb, dass die Trägerversammlung gemäß §44 SGB II konstituiert wurde und auf Grundlage dieses Gesetzes agiert. Somit sind die Tagungen der Trägerversammlung nicht öffentlich. Eine Veröffentlichung der Protokolle kann nur die Trägerversammlung selber beschließen.


 
 

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