Auszug - Darstellung des Genehmigungsverfahrens von Windkraftanlagen   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.08.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:20 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Frau Dr

Frau Dr. Martens referiert die rechtlichen Grundlagen des Genehmigungsverfahrens nach vollständigem Vorliegen der Planungsunterlagen muss in einer Frist von 3 Monaten genehmigt werden.

 

Herr Dahlke: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt  ist die verfahrensführende Behörde. Beteiligt werden die Stadtentwicklungs- und die Umwelt- und Naturschutzämter.

 

Zum Vorhaben WEA Neue Wiesen: Die Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes benennt verschiedene Planungen des FNP: öffentliche Grünfläche, Vorrang von Erholung. Diverse Pläne weisen dort Grün- und Erholungsflächen aus.

Das Vorhaben der Windenergieanlage widerspricht diesen Planungen.

Hinsichtlich des Naturschutzes wurden Pläne nachgefordert, die jedoch noch nicht vorliegen. Daher gibt es keine abschließende Entscheidung.

 

Nachfragen:

15 Länder haben Windeignungsgebiete ausgewiesen, Berlin nicht, wie stellt sich der Bezirk dazu?

Frau Dr. Martens: Zuständig ist das Land, das offensichtlich solche Gebiete für nicht stadtverträglich hält.

 

Warum stehen Windanlagen an der Grenze zu Pankow, an deren Planungen wir als Träger öffentlicher Belange ja hätten beteiligt werden müssen?

Frau Dr. Martens: Der Bezirk Pankow ist an diesen Planungen nicht beteiligt worden.

 

Im Baugesetzbuch gibt es den Begriff der Verunstaltung, Nach welchen Kriterien wird das bewertet?

Frau Dr. Martens: Für die neuen Wiesen wird der Begriff der Verunstaltung in dem Sinne einer  Beeinträchtigung der Naturwahrnehmung gewertet.

Herr Dahlke: Es geht hier nicht um Geschmacksfragen. Wissenschaftlich und rechtlich wurde festgestellt: Windkraftanlagen sind ein Eingriff ins Landschafts- und Naturbild.

 


 
 

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