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Auszug - Vorstellung der Baumfälllisten und Nachfragen zu den Baumfälllisten der Ämter für Umwelt und Natur sowie für Tiefbau und Landschaftsplanung
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BzStR Dr. Kühne stellt die Liste vor.
Nachfragen:
Warum muss bei Baumbruch gleich komplett gefällt werden? Herr Dahlke: Es handelt sich oftmals um irreparable Schäden.
Herr Kempe: Betroffen von der Verkehrssicherungspflicht sind ja alle öffentlich zugänglichen Orte. Hier aber geht es um Bäume auf privatem Gelände. Warum wurden die Bäume gefällt und nicht vielmehr der Weg verlegt oder baulich verändert? Gab es weitere Sturmschäden? Herr Dahlke: Bei baulichen Veränderungen mit Baumschutz geht es immer um Abwägungen: Die Erhaltung des Baumes muss zumutbar sein. Der Wert des Baumes laut Baumschutzverordnung wird mit den Baukosten verglichen.
Warum hat das Umwelt- und Naturschutzamt die Fällgenehmigung für die Ahorne in der Senefelder Strasse erteilt und welches Amt hat die Ausgleichsbeträge vereinnahmt? Herr Dahlke: Für den Fall, dass öffentliche Bäume von Privaten gefällt werden, war damals noch das Umwelt- und Naturschutzamt zuständig. Jetzt ist es so geregelt, dass das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt in solchen Fällen zuständig ist, das in diesem Fall auch die Ausgleichsabgaben vereinnahmt hat.
Es gab eine Ausgleichszahlung, keine Nachpflanzungsanordnung, warum? Frau Dr. Martens: Kann keine Auskunft geben, muss erst in die Akten sehen.
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