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Auszug - Beratung zur Entsendung eines Ausschussmitgliedes in den KJH-Ausschuss und den Bezirksschulbeirat (gemäß Art. XII und XIII des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin)
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Es herrscht Unklarheit, ob nach dem Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration Berlin tatsächlich ein Mitglied des Ausschusses in den Bezirksschulbeirat entsandt werden muss. Der Ausschussvorsitzende Kijora ist der Auffassung, dass es sich hierbei offenbar um einen Informationsfehler seinerseits gehandelt hat. Herr BezBM Köhne sagt, er habe das Gesetz so verstanden, dass ein Ausschussmitglied entsandt werden soll. Da die Unklarheit in der Sitzung nicht ausgeräumt werden kann, wird die Wahl eines Ausschussmitglieds für den Bezirksschulbeirat auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.
Zur Entsendung eines Ausschussmitglieds in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss werden Herr Jochen Visser und Herr Andre Hänselmann vorgeschlagen. Der Ausschussvorsitzende weist daraufhin, dass die Möglichkeit besteht, ein . des Ausschussmitgliedes und einen Vertreter zu wählen. Im ersten Wahlgang erhält Herr Andre Hänselmann 12 und Herr Jochen Visser 3 Stimmen. Herr Hänselmann ist damit zum entsandten Ausschussmitglied für den Kinder- und Jugendhilfeaussschuss gewählt. Im zweiten Wahlgang, zu dem nur noch Herr Jochen Visser antritt, wird Herr Fisser mit 16 Stimmen zum Stellvertreter gewählt. |
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