Auszug - Treuhänderische Übertragung der Liegenschaft des Kulturstandortes im Thälmannpark und der Liegenschaft der Kurt-Tucholsky-Bibliothek in der Esmarchstr. 18. Vorstellung des Modells und Information zu Gast: Hr. Dieter Ruhnke, Geschäftsführer der GSE gGmbH und Hr. Jürgen Lindner, Projektentwickler, GSE gGmbH 60 min.  

 
 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 27.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: außerordentliche Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Zu 3

 

Herr Dieter Ruhncke erläutert eingangs, dass er ein ganz anderes Modell als das des Liegenschaftsfonds vertrete. Die GSE gGmbH sei eine kleine, gemeinnützige GmbH, die seit 17 Jahren einen Treuhandvertrag mit dem Land Berlin habe, Standorte für gemeinnützige Projekte zu sichern. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sei der Treugeber, der bei allen Übertragungen zustimmen müssen.

 

Die GSE sei nicht „offensiv“, i.d.R. kämen Träger oder Bezirke auf sie zu, um Standorte zu sichern. Die GSE übernehme nur, wenn es keine kommerzielle Verwertbarkeit gibt.

 

Da auch die Senatsverwaltung für Finanzen einer Übertragung zustimmen müsse, müsste auch sichergestellt werden, dass bei Berlin keine Nachteile entstehen. Wenn ein ordentliches Konzept vorliege und der Bezirk die Übertragung möchte, sei in der Vergangenheit immer seitens des Senates zugestimmt worden.

 

Der Prozess bis zum Vollzug im Grundbuch könne allerdings manchmal länger dauern, wie man beim Interkulturellen Haus in der Schönfließer Straße gemerkt habe.

 

Die Übertragung an die GSE könne auch je nach Zielsetzung zeitlich befristet werden. Die Rückauflassung für Berlin werde ebenso wie die Ziel- und Zweckbestimmung grundbuchlich gesichert.

 

Die Kommunalpolitik könne über Beiräte oder ähnliches auch nach Übergabe weiter Einfluss ausüben. Dies müsse man bei der Übertragung festlegen.

 

Das Treuhandvermögen wird strikt getrennt behandelt. Instandsetzung sowie Brandschutzertüchtigung muss aus dem Haus finanziert werden. Überschüsse aus der Bewirtschaftung bleiben beim Haus stehen

 

Es gebe 31 Mietshäuser im  Treuhandvermögen (alles ehem. Selbsthilfehäuser).

 

Weiterhin seien zu nennen:

·         Interkulturelles Haus in der Schönfließer Straße

·         Das ehem. Bethanien-Krankenhaus in Friedrichshain-Kreuzberg mit dem Zentrum der darstellenden Kunst sowie der bezirklichen Musikschule als Mieter

·         Das Freizeitforum Marzahn

·         Das Unternehmerinnenzentrum in Charlottenburg-Wilmersdorf

·         Das Kulturhaus Schöneberg am Winterfeldplatz

 

Weiterhin betreut GSE das Atelierprogramm des Senates.

 

Bei den Mieten gibt es keine Orientierung an den Gewerbemieten, da diese i.d.R. für die Zielgruppen der GSE zu hoch sind. 3,5 € netto kalt sei ein Orientierungswert. 

 

Herr Bechtler fragt nach der Motivation der GSE. Herr Ruhncke antwortet, man setze den Auftrag des Senates um. Die Gesellschaft sei gemeinnützig, die Bilanzen seien bekannt.

 

Herr Schrecker fragt, warum der Bezirk keine effiziente Bewirtschaftung hinbekomme.

 

Herr Dr. Nelken fragt nach Managementkosten und Unterhaltungskosten, Ausgestaltung und Einfluss des Bezirks (da Senatsverwaltung Treugeber) und den Mengen der KLR. Weiterhin verweist er auf ein Schreiben von SenFin vom 21.09.2009 und sagt, dass man dies alles ja bereits vor über zwei Jahren geprüft habe.

 

Frau Keil verweist in Bezug auf die Frage von Herrn Schrecker auf die Haushaltssituation im Bezirk, die Mittel reichten vorn und hinten nicht. Auf Nachfrage von Herrn Schrecker führt sie zu möglichen Umschichtungen aus, dass allein der Instandsetzungsbedarf bei den Schulen bei über 100 Mio. € liege. Dabei seien die Verwaltung und die Jugendfreizeiteinrichtungen noch nicht berücksichtigt.

 

Herr  Ruhncke antwortet dann auf die Fragen von Herrn Dr. Nelken. Die Managementkosten betragen 5,5 % der eingehenden Mieten. Für jedes Haus gebe es einen einzelnen Wirtschaftsplan. Die Spannbreite der Mieten liegen zwischen 2,5 € netto kalt im Kulturhaus Schöneberg zu bis zu 3,97 € netto kalt in Bethanien. Betriebs- und Heizkosten sind sehr unterschiedlich. Der Einfluss des Bezirks lasse sich über den Überlassungsvertrag ganz genau regeln, denn dieser sei bindend. Er verweist auf die u.a. in Marzahn-Hellersdorf seit Jahren praktizierte Zusammenarbeit mit der politischen Führung des Bezirks. Weiterhin gebe es jeweils einen Mieterbeirat.

Selbstverständlich könnten die bezirklichen Einrichtungen in den Häusern der GSE weiter nach der Kosten-Leistungs-Rechnung gebucht werden. Die Musikschule im Objekt Bethanien sei sehr erfreut über die niedrigen Mietkosten gewesen.

 

Herr Thomas Schüler fragt nach Zuwendungen. Herr Ruhncke antwortet, es habe früher 10 Jahren einen Aufwendungsersatz für nicht rentierliche Kosten gegeben. Dies gebe es schon lange nicht mehr.

 

Herr Mindrup fragt nach dem Mietkonditionen für bezirkliche Einrichtungen. Herr Ruhncke sagt, die Musikschule zahle in Bethanien 3,97 €  netto kalt  zzgl. Betriebs- und Heizkosten wie die anderen Nutzer auch. Für die vom Bezirk aufgegebene Jugendfreizeiteinrichtung in der Schönfließer Straße habe man damals ein Stufenmodell von 2,20 bis 2,30 € vereinbart.

 

Herr Wischnewski fragt nach dem Vermietungsstand  und dem Einsatz zusätzliche Fördermittel sowie Eigenleistungen. Herr Ruhncke antwortet, sie seien voll ausgebucht, es gebe höchstens temporären Leerstand bei Umbauarbeiten. Eigenleistungen sind ausdrücklich erwünscht –  GSE kommt aus der Selbsthilfebewegung – werden bewertet und auf die Mieten eingerechnet GSE versucht für jedes Objekt Fördermittel  einzuwerben, dies gelte auch für Mieter.

 

Frau Templin fragt nach dem Standort Esmarchstraße und wer Mieter sein könne. Herr Ruhncke antwortet, Mieter sei der, der die Fläche nutze.

 

Frau Dr. König fragt nach Sanierungskonzept und der Aufnahme von Krediten. Herr Ruhncke sagt, dass die GSE wegen der damit verbundenen Kosten keine Kredite aufnehme.

 

Frau Engel sagt, sie vertrete die Künstler und wolle „drei Schritte zurück“. Sie betont, dass es sich um kommunale Einrichtungen im Thälmannpark handele und möchte mit Verweis auf das Aktionsbündnis den Zeitdruck herausnehmen. Dieser Haltung schließt sich Frau Boss an, die Formulierung in der Vorlage zur Beschlussfassung sei keine Basis für eine Verhandlung.

 

Herr Schrecker fragt nach Personal zur Bewirtschaftung der Räume und den Bewirtschaftungskosten.  Herr Ruhncke antwortet, dass die Hauswarte über die Nebenkosten abgerechnet würden. Sie hätten immer die Übernahme der vorhandenen Hauswarte den abgebenden Bezirken angeboten, aber dies sei nie geschehen. Mit der Übernahme würden sie selbstverständlich die Versorgungsaufträge überprüfen.

 

 

Dr. Nelken fragt nach baubedingten Leerständen und einer Umlage auf die Miete sowie nach einer Mischkalkulation. Herr Ruhncke antwortet, Leerstand gehe zu Lasten des Vermieters. Zur Mischkalkulation, in Bethanien sei eine gut vermietete Gaststätte dabei, dies schade nicht der Gemeinnützigkeit.

 

Herr Zarbock spricht von einem langen Weg, von der Zustimmung mehrerer Senatsverwaltungen und davon, dass Vorgänge noch scheitern können. Herr Ruhncke antwortet darauf, dass der Bezirk und die bereits genannten beiden Senatsverwaltungen beteiligt seien. Für Bethanien habe der ganze Vorgang 4 Monate gedauert, deutlich schneller als in Pankow. Für eine zeitliche Planung sei es ihm noch zu früh, man müsse eine Meilensteinplanung machen und vor allem rein in die Gebäude und mit den Nutzern reden. Ob Verhandlungen scheitern, würde man sehr schnell mitbekommen. Natürlich gebe es Veränderungen, wer Räumlichkeiten nutze, müsse bezahlen, sei es der Bezirk mit seinen Einrichtungen oder andere Nutzer.

 

Frau Billig betont, dass für die in Diskussion stehenden Gebäude eine Angabe der Gebäude diskutiert wird, aber dass selbstverständlich der Bezirk die Flächen für die kommunalen Einrichtungen anzumieten habe. Ziel sei der Erhalt der kommunalen Einrichtung und die Entwicklung einer Perspektive für das gesamte Areal bei verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

 

Frau Hegewald sagt, dass das Thälmannpark-Ensemble dem Fachbereich Kunst und Kultur als Ort der Künstlerförderung angegliedert sei, sie befürchtet den Verlust derartiger Orte.

 

Herr Florian Schöttle erläutert daraufhin das Atelierprogramm des Senates. Ziel ist es, Standorte erhalten bleiben, sonst mache das keinen Sinn.

 

Klaus Lemnitz fragt ob über andere Konzepte in der Esmarchstraße nachgedacht wurde. Es sei Zeit für neue Modelle. Die geplante Abschaffung der Bibliothek sei „ein Schlag ins Gesicht“ der engagierten Bürgerinnen und Bürger.

 

Herr Kraft fragt, ob tatsächlich pro Jahr 200.000 € aus Mieten in das Objekt Schönfließer Straße investiert wurden sowie die Motivation der GSE. Herr Ruhncke bestätigt die Zahl, die aber pro Jahr schwanken könne und verweist bezogen auf die Motivation erneut darauf, dass die GSE einen Auftrag von und einen Vertrag mit dem Senat habe.

 

Frau Prenzlin verweist auf die Nutzungskonflikte, die ohne Sanierung kaum aufhebbar sind. Herr Ruhncke meint dazu, der erste Schritt sei es, sich bekannt zu machen. Die GSE finde das Gebäude sehr interessant und sei am Dialog mit den Künstlerinnen und Künstlern interessiert.

 

Herr Bechtler fragt, welche Möglichkeiten sich durch eine frühzeitige Besitzeinweisung ergeben. Herr Ruhncke antwortet, eine vorzeitige Besitzeinweisung sei in der Schönfließer Straße praktiziert worden und die GSE sei danach voll handlungsfähig gewesen.

 

Herr Bechtler fragt nach den Auswirkungen beider Modelle auf den Haushalt und der Übergabe von Modellrechnungen durch das Bezirksamt. Herr Köhne sagt die Übergabe für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 08 März zu.

 

Frau Keil fragt nach Alternativen bei Aufgabe von Bürodienstgebäuden und erinnert daran, dass für eine Anmietung die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich ist.

 

Herr Mindrup bittet um Übergabe von Excel-Tabellen mit den Angaben zu Flächen und Kosten des bezirklichen Immobilienbestandes.

 


 
 

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