Auszug - Treuhandmodell für den Verwaltungsstandort des Bezirksamtes in der Fröbelstraße Vorstellung des Modells und Information zu Gast: Herr Holger Lippmann, Geschäftsführer des Liegenschaftsfonds Berlin 60 min.  

 
 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 27.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: außerordentliche Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Holger Lippmann erläutert die Geschichte, Aufgaben und Ziele des Liegenschaftsfonds Berlin

 

Herr Holger Lippmann erläutert die Geschichte, Aufgaben und Ziele des Liegenschaftsfonds Berlin. Sein Vortrag wird als Anlage an das Protokoll beigefügt.

 

Herr Lippmann betont die Rolle des Bezirks im Steuerungsausschuss und als Träger der örtlichen Bauleitplanung.

 

Bei Aufgabe eines Verwaltungsstandortes können der Standort bzw. Teile davon auch nach Nutzen-Lasten-Wechsel auf den Liegenschaftsfonds noch weiter vom Bezirk genutzt werden, der dann im ersten Jahr die Betriebskosten, im zweiten Jahr 50% der ortsüblichen Miete und im dritten Jahr die volle ortsübliche Miete für die genutzten Teile zahlen muss.

 

In der Regel würden Grundstücke vom Liegenschaftsfonds – falls es keine besonderen politischen Ziele gebe – im Wege eines Bieterverfahrens vergeben.

 

Bei der Übergabe an den Liegenschaftsfonds gebe es auch die besondere Kategorie „Übergabe zur Bewirtschaftung“. Hier bedarf der Verkauf eines einstimmigen Votums des Steuerungsausschusses. Im Bezirk Pankow gilt diese Kategorie für Erholungsanlagen.

Herr Lippmann erläutert, dass sich z. T. sehr schwierige Grundstücke in der Verwaltung des Liegenschaftsfonds befinden. Insgesamt sind es in Pankow 531 Grundstücke mit einem geschätzten Wert von 140 Mio. €. Angesichts der sich zuspitzenden Wohnungssituation werde gemeinsam mit dem Bezirk untersucht, welches Potential es für Flächen für den Geschosswohnungsbau gebe.

 

Im Falle eines Markt- oder Investoreninteresses könne der Liegenschaftsfonds seit 2004 auch Qualifizierungsverfahren gemeinsam mit den Bezirken durchführen. Ein Beispiel im Bezirk sei das ehemalige Parkplatzgrundstück gegenüber des Praters. Dabei behalte der Bezirk die Planungshoheit, der Liegenschaftsfonds finanziere die Grundlage für Bebauungspläne. In der ersten Stufe würden i.d.R. städtebauliche Gutachterverfahren durchgeführt.

 

Das Bieterverfahren – auch für Erbbaurechte – würde dann auf der Basis eines Exposé stattfinden.

 

Als Alternative zum Bieterverfahren nennt Herr Lippmann das Konzeptverfahren, das für das Gelände des ehem. Blumengroßmarktes in Friedrichshain/Kreuzberg angewendet werde. Dort würde auf der Basis eines Mindestpreises das beste Konzept den Zuschlag erhalten.

 

Herr Lippmann verweist dann auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene „Neue Liegenschaftspolitik“ für Berlin, im Vordergrund stünden andere Ziele, nicht mehr die reine Verwertung.  Allerdings müssten zur Umsetzung noch die Satzung und der Treuhandauftrag des Liegenschaftsfonds geändert werden. Der Senat erarbeite die entsprechenden Vorlagen, die dann über das Abgeordnetenhaus beschlossen würden.

 

Zukünftig werde Wohnungsbau eine  Schlüsselrolle spielen. Herr Lippmann sieht sich als Dienstleister für Berlin und betont die gewollte Zusammenarbeit mit dem Bezirk und begrüßt ausdrücklich die neue konstruktive Grundlage mit dem Bezirk, die es seit der Übernahme des Resorts Stadtentwicklung durch Herrn Kirchner gebe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Mindrup erläutert Herr Lippmann, dass es Ziel der Koalition sei, verstärkt Erbbaurechte zu bestellen. Weiterhin beantwortet er die Frage, ob die Rückübertragung von Grundstücken möglich ist. Herr Lippmann führt aus, dass die Rückübertragung von Grundstücken aus dem Vermögen des Liegenschaftsfonds jederzeit möglich ist, wenn ein fachlicher Bedarf (aktuell vor allem Kita) zu befriedigen sei. Der Liegenschaftsfonds sei allerdings kein dauerhafter Verwalter von Immobilien. Er sei auch kein Entwickler, nach Übertragung eine Immobilie wird er nur in die Werterhaltung investieren. Die Investitionen müssten dann nach der Bestellung von Erbbaurechten durch die Erbbaurechtsnehmer erfolgen.

 

Ein Gast fragt, wie hoch der Anteil an bestellten Erbbaurechten bisher sei. Herr Lippmann antwortet, dies sei wegen der bisher vorherrschenden Verkaufsorientierung nur im Ausnahmefall geschehen.

 

Herr Max E. Neumann fragt nach Erfahrungen des Liegenschaftsfonds mit denkmalgeschützten Gebäuden. Herr Lippmann verweist auf Erfahrungen im Ortsteil Buch mit seinen alten Kliniken.

 

Herr Schwall fragt nach Schulden des Liegenschaftsfonds. Herr Lippmann antwortet, der Liegenschaftsfonds habe keine Schulden, er sei kein Schattenhaushalt und führe ausschließlich Überschüsse dem Landeshaushalt zu.

Auf Frage von Herrn Dr. Nelken erläutert Herr Lippmann, dass eine dauerhafte Einmietung des Bezirks beim Liegenschaftsfonds nicht möglich ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bechtler informiert Herr Lippmann, dass das Vermietermodell bei Abgabe von Immobilien schon in Reinickendorf angewandt wurde.

 

Frau Billig erläutert, dass es Ziel sei, die buw- und bw-Kosten für den Bezirk zu senken und stellt Nachfragen. Herr Lippman antwortet, dass mit der Übertragung in das Treuhandvermögen die Grundlage für die Berechnung der buw-Kosten entfalle. Das Verfahren zur Übertragung könne man bei entsprechendem Willen erheblich beschleunigen. I.d.R. warte der Liegenschaftsfonds bei der sog. Nachbestückung bis mehrere Grundstücke angesammelt sind. Bei der Fröbelstraße könne man jedoch eine Extra-Übertragungsurkunde erstellen, das Verfahren dauere dann im Optimalfall ca. einen Monat. Die ortsübliche Vergleichsmiete könne er nicht so ohne weiteres ermitteln, da sie auch vom baulichen Zustand abhänge. Als ersten Näherungswert gibt er 4 bis 6 € an.

 

Herr Klaus Lemnitz fragt nach Genossenschaftsmodellen und der Mischung von Wohnen und Gewerbe. Herr Lippmann antwortet, dies sei grundsätzlich vorstellbar, man solle aber vorher im Gutachterverfahren ermitteln, welche Gebäude für Genossenschaften geeignet seien.

 

Herr Senkel führt aus, dass der Bezirk offenbar nach dem Modell in den ersten zwei Jahren mehr Geld habe und fragt, ob nach drei Jahren die Vermarktung abgeschlossen sein müsse. Herr Lippmann antwortet, nein, dann müsse die ortsübliche Miete für die dann noch genutzten Gebäude gezahlt werden.

 

Herr Seefeld fragt nach dem Instandhaltungsstau im Bereich der Fröbelstraße  von ca. 11 Mio. €, u.a. total marode Dächer und ob der Liegenschaftsfonds dies jetzt saniere. Herr Lippmann antwortet, der Liegenschaftsfonds sei kein Investor. Er repariere ausschließlich zum Schutz der Werterhaltung.

 

Frau Tietje fragt nach Kriterien für Mischnutzung und die Absicherung. Herr Lippmann antwortet, dass besondere Wohnformen  über das Konzeptverfahren abzusichern sind.

 

Frau Dr. König fragt nach dem Verkehrswert. Herr Lippmann sagt, der Verkehrswert sei einzuhalten.

 

Auf Frage von Herrn Dr. Nelken antwortet Herr Lippmann, dass falls ein Gebäude dauerhaft vom Bezirk genutzt werden solle, müsse eine Teilung erfolgen. Diese Teilung sei wegen der Medientrennung nicht unkompliziert und erfolge daher im Zuge der Vermarktung.

 

Herr Bechtler betont die hohe Verantwortung des Bezirks den vorhandenen Aufwertungsdruck in den benachbarten Quartieren nicht zu erhöhen. Es müsse eine soziale Durchmischung geben.


 
 

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