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Auszug - Erhebung von Beiträgen nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz aussetzen II
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BzStr. Kirchner erläutert die aktuelle Lage: es stehen bis Ende des Jahres 2012 keine Bescheide an. Heute kam ein Schreiben von Sen Stadt an, in dem es sinngemäß heißt „die Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes erfolgt über ein Aufhebungsgesetz, das sich gegenwärtig in der Abstimmung befindet“. Nachfrage: Muss das Bezirksamt nicht das gegenwärtig bestehende Recht umsetzen. Wie schätzt das BA generell die Situation hinsichtlich der Rückwirkung ein? BzStr. Kirchner geht davon aus, dass das Aufhebungsgesetz diese Fälle regelt. Die Nichtanwendung eines geltenden Gesetzes wird in ihren Auswirkungen diskutiert. Die einreichende CDU-Fraktion vertagt diese Drucksache und kündigt eine zweite Ausfertigung an.
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