Auszug - Erhaltungsverordnung für die Wohnanlage „Belforter Straße“  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:34 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Dr

Herr Dr. Nelken weist zu Beginn dieses TOP nochmals darauf hin, dass die vom BA beschlossene Vorlage für die Erhaltungsverordnung am vergangenen Dienstag, dem 3. Mai 2011, vorab per e-mail an die Ausschussmitglieder übersandt wurde. Es handelt sich um eine Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die Vorlage sowie weitere Informationen werden den Fraktionen auf CD ausgehändigt.

 

Sodann stellt Frau Carrasco den bisherigen Ablauf des Verfahrens nochmals dar. Die Vorlage geht auf Diskussionen und Anträge in der BVV aus 2010 zurück. Am 16. November 2010 erging der Aufstellungs­beschluss des BA und die Beauftragung eines Gutachtens. Die Kurzfassung des Gutachtens wurde in der Zeit vom 14. Februar bis 28. Februar 2011 im Internet veröffentlicht. Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks hat sich dazu geäußert und ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde bei der Erstellung der Endfassung des Gutachtens (den Fraktionen auf CD vorgelegt) berücksichtigt und hat insbesondere dazu geführt, dass Formulierungen geändert wurden. Am Endergebnis des vom BA Gutachtens hat sich dadurch aber nicht geändert.

 

Sollte die Erhaltungssatzung am 11. Mai 2011 so beschlossen werden, würde dies dazu führen, dass der B-Plan vom 15. Juni 2010 nicht mehr umgesetzt werden kann. Die vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks gestellten zwei Vorbescheidsanträge wären dann schon aus diesem Grund zu versagen. Sofern der Grundstückseigentümer nachweisen kann, dass diese Rechtsfolge für ihn zu unzumutbaren Belastungen führt, kann er den Bezirk auf Übernahme das Grundstücks (gegen Zahlung des Verkehrswerts) in Anspruch nehmen.

 

Herr Dr. Nelken teilt auf eine entsprechende Nachfrage mit, dass sich der Grundstückseigentümer in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Rückstellung des B-Planverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen den Bezirk durchsetzen konnte. Der Bezirk hat dagegen ein Rechtsmittel eingelegt, über das nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin zu entscheiden ist.

 

Die Darstellung des Bezirksamts wird, insbesondere auch mit Blick auf die geschilderten rechtlichen bzw. finanziellen Risiken diskutiert.

 

Im Anschluss wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt und mit 11 JA-Stimmen gegenüber 3 NEIN-Stimmen bei 0 Enthaltungen mehrheitlich so beschlossen. Der Ausschuss empfiehlt der BVV damit die Annahme der Vorlage.


 
 

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