Auszug - Demokratieerklärung  

 
 
öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Kinder- und Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Herr Benn führt ein: Der Gegenstand war bereits Tagesordnungspunkt auf der vergangenen Sitzung, wurde aber nicht behandelt

Der Ausschussvorsitzende Herr Benn führt ein: Der Gegenstand war bereits Tagesordnungspunkt auf der vergangenen Sitzung, wurde aber nicht behandelt. Inzwischen habe sich ein neuer Sachstand ergeben, für die nächste Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gibt es dazu einen Antrag der SPD und der LINKEN, dem sich Bündnis 90 Die Grünen anschließen würden. Damit würde sich eine eigene Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss erledigen. Die Erklärung des Begleitausschusses sowie weitere Dokumente dazu wären bereits digital an die Ausschussmitglieder verschickt worden.

 

  • Frau Depil fragt nach, was passiert, wenn die Demokratieerklärung nicht unterschrieben wird.
  • Frau Pinzl von der Netzwerkstelle Moskito führt dazu aus: In Pankow gäbe es bisher keinen Fall, aber in einem anderen Bezirk. Wer die Demokratieerklärung nicht unterschreibt, erhält keine Förderung. Es gibt bereits eine symbolische Klage des Zentralrats der Juden. Eine formal juristisch zulässige Klage kann es nur geben durch einen Träger, der eine Bewilligung hat und die Erklärung nicht unterschreibt. Bei Gangway gibt es ein Projekt, bei dem die Jugendlichen darüber entscheiden. Hier überlegen die Jugendlichen gerade, ob sie diese Erklärung unterschreiben wollen oder nicht.
  • Frau Depil fragt nach, welches Gericht zuständig ist.
  • Frau Pinzl: Das Verwaltungsgericht am Ort des Trägers, der ein Projekt bewilligt bekommen hat. Eine Klage kann sich aber über Jahre hinziehen. Große Träger sind oftmals abhängig von den Mitteln. Bisher gibt es in der Angelegenheit aus Pankow einen Brief des BzBm Köhne, sowie ein Schreiben des Begleitausschusses in Pankow. Zur Thematik lägen bislang zwei Rechtsgutachten vor: Eines von Prof. Dr. jur. Ulrich Battis, demzufolge die Demokratieerklärung nicht rechtmäßig ist, sowie ein zweites Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung. Hierin wird ausgeführt, dass es keine Rechtsgrundlage gäbe, um von zivilgesellschaftlichen Trägern eine solche Erklärung zu verlangen. Dennoch wird das Erklärte im Fall der Unterschrift rechtsgültig und könne auch nicht gestrichen werden, da sonst keine Gelder ausgezahlt würden. Es sei aber möglich, eine weitere Erklärung dazu abgeben. Im Land Sachsen-Anhalt müssen inzwischen auch Pressemitteilungen von geförderten Projekten vorab mit der Landesregierung abgestimmt werden.
  • Frau Depil fragt nach einer öffentlichen Debatte zu diesem Thema auf Bundesebene.
  • Herr Benn informiert, dass dieses Thema am 10.02. in öffentlicher Debatte im Bundestag beraten wurde.

 
 

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