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Auszug - Aktuelle Information aus dem Gesundheitsamt, u.a. Kinderschutz, verbindliches Einladungswesen
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BzStRin Zürn-Kasztantowicz teilt mit, neben Dr. Peters als Leiter des Gesundheitsamtes sei die leitende Sozialpädagogin Frau Lieberenz im Gesundheitsamt als Koordinatorin für den ressortübergreifenden Kinderschutz zuständig und habe eine Tischvorlage mit Zahlen und Daten für die Ausschussmitglieder vorbereitet. Federführend und insofern erster Ansprechpartner sei das Jugendamt, aber es gebe insbesondere beim Kinderschutz eine enge Kooperation.
Frau Lieberenz erläutert die gesetzlichen Grundlagen für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, vor allem das Gesundheitsdienstreformgesetz mit der Gesundheitshilfe und die AV Kinderschutz, sowie die Rolle des Gesundheitsamtes. Die dargestellten Zahlen zeigten, dass Pankow ein sehr geburtenreicher Bezirk sei. Sowohl die Ersthausbesuche als auch das Verbindliche Einladungswesen seien ein freiwilliges Angebot. Die Ersthausbesuche im Rahmen des Kinderschutzes fokussierten vor allem auf einen Besuch beim ersten Kind und bestimmten weiteren Risikofaktoren. Im Unterschied zum Jugendamt habe der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine stärker aufsuchende Tätigkeit. Seite Ende Oktober 2010 seien die Voraussetzungen dafür geschaffen, um die Meldungen über die erfolgten und ebenfalls freiwilligen U-Untersuchungen zu erhalten (Verbindliches Einladungswesen). Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Übermittlung habe es zuletzt viel Unmut bei den Eltern gegeben. Berlinweit gebe es weitere praktische Schwierigkeiten, u. a. wenn Eltern hier gemeldet seien, sich aber z. B. aus beruflichen Gründen mit Kind im Ausland aufhielten. Während der Verwaltungsaufwand enorm sei, sein gleichzeitig die dafür vorgesehenen Sozialarbeiterstelle noch nicht besetzt. Zur Sicherheit habe man sich deshalb auf eine Überlastungsanzeige und eine Prioritätensetzung zugunsten der Ersthausbesuche verständigt. Vorrangig würden die U4 bis U7 abgearbeitet. Angestrebt werde berlinweit, dass die Eltern die Benachrichtigung von der zentralen Stelle an der Charité früher erhielten, das Bezirksamt hingegen später, damit möglichst wenig Eltern angeschrieben würden, die inzwischen bereits beim Arzt gewesen seien. Nach zwei Jahren solle das verbindliche Einladungswesen evaluiert werden. Bisher habe es berlinweit noch keinen Kinderschutzfall gegeben, der im Rahmen des Verbindlichen Einladungswesens aufgedeckt worden sei.
Im Rahmen der Aussprache werden die Abläufe noch einmal hinterfragt und insbesondere der Aufwand im Verhältnis zur Freiwilligkeit der Untersuchungen thematisiert sowie die Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Gesundheitsamt, auch im Hinblick auf die Risikofaktoren.
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