Auszug - Frauenförderplan des Bezirskamts 2010 - 2015 15 min.  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 10.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:38 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Hr

Hr. Köhne stellt zusammenfassend die wichtigsten Punkte des Frauenförderplanes dar und verweist auf die einzelnen Anlagen des Planes mit umfangreichen Übersichten.

Er hebt hervor, dass 74% der Mitarbeiter des BA Frauen sind (Stand 31.12.09). In höheren Funktionen bei Angestellten sind 70% Frauen, bei den Beamten sind es 34%.

Zu den Maßnahmen der Frauenförderung ist für den März 2011 ein erster Berichtstermin festgelegt. Alle zwei Jahre wird zum Stand der Umsetzung des Planes Zwischenbilanz gezogen.

Nachfragen:

Fr. West fragt nach der Anzahl der LuV Leiterinnen im BA.   Hr. Köhne: Es sind z.Zt. drei.

Dr. Schneider: Gibt es bei Nachbesetzungen von Leitungspositionen besondere Aktivitäten des BA?

Hr. Köhne: Der Führungskräftenachwuchspool (ab A10) des BA hat einen Frauenanteil von 50%, der auch bei Nachbesetzungen einbezogen wird. Problematisch ist die Nachbesetzung von LuV-Leiterstellen, da hier die Ausschreibungsmodalitäten die besondere Berücksichtigung von Frauen eingegrenzt.

Fr. Röhrbein fragt, ob es einen Zielprozentsatz für den Frauenanteil in Leitungspositionen gibt und ob familienfreundliche Maßnahmen auch für männliche Mitarbeiter gelten.

Hr. Köhne betont, dass bei Unterpräsentation von Frauen in den betreffenden Bereichen das Ziel 50% Frauenanteil in Leitungspositionen ist und das auch für Männer familienfreundliche Maßnahmen gelten.

Hr. Bechtler erklärt, dass er im Frauenförderplan eine anschaulichere Darstellung, konkrete Weiterbildungsmaßnahmen und eindeutige Zielrichtungen der Förderung erwartet habe.

Hr. Köhne erwidert, dass die Frauenförderung ein immanenter Bestandteil der Personalentwicklung des Bezirksamtes ist. Allerdings sei der bezirkliche Entscheidungsspielraum, insbesondere hinsichtlich zielgerichteter Besetzung von Leitungsfunktionen (vor allem LuV Leitung) mit Frauen durch das Beamtenrecht und auch durch die zwingende Einbeziehung des ZEP bei Neubesetzungen erheblich eingeschränkt.


 
 

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