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Auszug - Beschlussvorlage Nr. 68/2011 - Übergabe des Objektes Große Seestraße 8 zur Eröffnung einer Kita nach einem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren
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Frau Pfennig. Es handelt sich um eine seit Jahren leerstehende Villa. Der Sanierungsbedarf beträgt geschätzte 1 Mio €. Der Träger möchte zum Beginn des kommenden Kitajahres bereits aktiv werden.
Nachfragen: Zur Vertragskonstruktion zum Grundstück, zur Zweckbindung -> das Grundstück gehört dem AUN
Herr Bohla: Der Abwägungsprozess kann nicht nachvollzogen werden. ? Frau Pfennig: stellt gern die eingereichten Unterlagen zur Verfügung.
Nachfrage zum Vertrag: Gebäude und Grundstück bleiben Eigentum des Bezirkes, es geht lediglich um einen Nutzungsvertrag.
Ein Vertreter der Hannah gGmbH: Nach einem Gespräch mit Banken werden 15 Jahre Laufzeit benötigt.
Der Ausschuss beschließt mehrheitlich die Vertagung der Beschlussvorlage.
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