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Auszug - Protokollnotiz zum § 21 (4)
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Der bisher beschlossenen Protokollnotiz ist ein Satz hinzugefügt worden, um die Hinweise aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu berücksichtigen: „Für Bezirksverordnete gilt das Recht auf Akteneinsicht im Rahmen ihrer Kontrollaufgaben gemäß dem Bezirksverwaltungsgesetz (BzVG).“ Der so veränderte Vorschlag wurde einstimmig befürwortet und wird nun durch den Ausschussvorsitzenden dem Ältestenrat übergeben. Dort muss noch besprochen werden, ob über diese Protokollnotiz der >Vorsteher die BVV lediglich informiert oder ob die BVV darüber abstimmen sollte.
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