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Auszug - Protokollkontrolle: 09.12.2010 und 13.01.2011
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Der Entwurf des Protokolls der Sitzung vom 9. Dezember 2010 wird aufgrund der von Herrn BzStR Dr. Nelken vorgeschlagenen Änderungen wie folgt modifiziert:
Zu TOP 3 (Entwicklungskonzept des Investors für die Bötzow-Brauerei):
Im dritten Absatz, zweite Zeile wird das in Klammern gesetzte Wort „Brutto-Grundfläche“ durch (Brutto-Geschossfläche – BGF) ersetzt.
Zu TOP 6 (Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für die Wohnanlage Belforter Straße 5-8/Straßburger Straße 33-36/Metzer Straße 35-37 im Ortsteil Prenzlauer Berg):
Der vorletzte Satz des ersten Absatzes wird wie folgt geändert: „Am 12. Oktober 2010 wurde der Vorbescheidsantrag mit Hinweis auf die Veränderungssperre zurückgestellt (Drs. VI-1155) auf Grundlage des B-Plan-Aufstellungsbeschlusses zurückgestellt.“
Anmerkung: Da der ursprüngliche Protokollentwurf das tatsächlich Gesagte wiedergab, nach Ansicht des Ausschussvorsitzenden Herrn Schröder, BV, aber nicht der falsche Originalton, sondern das Zutreffende protokolliert werden sollte, ging der so beschlossenen Änderung eine Abstimmung voraus, die mit 9-Ja- gegenüber 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung ausging.
Der sich unmittelbar anschließende Satz wird wie folgt geändert: „Schließlich erging am 16. November 2010 ein BA-Beschluss über den Erlass die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Drs. VI-1181).“
Der erste Satz des zweiten Absatzes wird wie folgt geändert: „Nach Angaben von Frau Carrasco lässt der genannte B-Plan B-Plan-Entwurf vom 10. Mai 2010 eine Blockrandschließung zu.“
Der dritte Satz des zweiten Absatzes wird wie folgt ergänzt: „Da der B-Plan bei der BVV auf wenig Gegenliebe gestoßen sei und neu städtebauliche Ziele formuliert wurden, habe man sich etwas anderes überlegen müssen.“
Der unmittelbar folgende Satz wird wie folgt geändert: „Aufgrund der bekannten personellen Engpässe beim BA Nunmehr soll die bestehende Bausubstanz insoweit durch den Erlass einer Erhaltungsverordnung dauerhaft gesichert werden.“
Anmerkung: Die vorangegangene Anmerkung gilt hinsichtlich der beiden vorstehenden Änderungen entsprechend. Die Abstimmung verlief mit 8-Ja- gegenüber 3 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung.
Die ersten beiden Sätze des dritten Absatzes werden wie folgt ergänzt: „Herr Dr. Nelken ergänzt, dass es sich bei dem B-Plan-Verfahren 3-32 nicht um einen (rechtlich unzulässigen) „Verhinderungs-B-Plan“ handele, sondern darin vielmehr positive Ziele definiert seien. Eine Umsetzung des Bauvorhabens sei im mit Änderungen Übrigen wohl auch innerhalb seines Rahmens möglich.“
Der vierte Satz des dritten Absatzes wird wie folgt geändert: „Herr Dr. Nelken bestätigt, dass das BA eine Veränderungssperre ablehnt derzeit für nicht erforderlich erachtet.“
Die Protokollkontrolle hinsichtlich der Sitzung vom 13. Januar 2011 wird auf die kommende Sitzung des Ausschusses verschoben.
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