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Auszug - Ermäßigte Gebühren für den elektronischen Personalausweis
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Der Bezirksstadtrat Herr Federlein wies darauf hin, dass mit dem Schreiben des Staatssekretärs Friese vom 11.08.2010 an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses (siehe Anlage 2) das einheitliche Verfahren für Berlin geklärt sei und er davon ausgehe, dass sich dieser Antrag erledigt hat. Er verteilte noch eine Information zu rechtlichen Grundlagen (siehe Anlage 3) der Gebührenbefreiung beim Personalausweis und wies darauf hin, dass damit auch ein Einnahmeverlust entstehen werde (geschätzte Einnahmen ohne Befreiung: 88.500 € für Pankow). Dr. Bielefeldt erklärte für die einreichende Linksfraktion, das die Beratung in der Fraktion noch nicht abgeschlossen sei. Er wird zur nächsten Sitzung die Entscheidung der Fraktion mitteilen.
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