Auszug - Modernisierungsvorhaben in der Galenusstraße 6 - 16, Klausthalerstraße 16 - 21, Paracelsusstraße 1 - 8, Prießnitzstraße 1 - 10 ggf. unter Beschlussfassung zur Drucksache VI-1127 - Schutz der Bestandsmieter im Paracelsusviertel  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Zwei Vertreter der betroffenen Mieter schildern die Problemlage aus Ihrer Sicht wie folgt:

Zwei Vertreter der betroffenen Mieter schildern die Problemlage aus Ihrer Sicht wie folgt:

Ø      Die anstehenden Modernisierungen würden den Wert der Wohnungen steigern aber auch die Mieten derart steigen lassen, dass die Gefahr einer Verdrängung der Bestandsmieter bestünde

Ø      Bestandteile der Modernisierung: Anschluss an Fernwärmenetz, Einbau neuer Fenster, Badsanierung, neue Wassermengenzähler, Entfernung von Öfen, Beistellherden und Wasserboilern

Ø      Umlage der Modkosten auf Mieter iHv. 11%

Ø      Modankündigungen habe „Panik“ ausgelöst, da massiver Druck ausgeübt wurde

Ø      Bewohner kommen aus der unteren Mittelschicht

Ø      Die Zeiträume zwischen den Ankündigungen und gesetzten Fristen seien deutlich zu kurz gewesen

Ø      Zwischenzeitlich hat sich ein beträchtlicher Leerstand in den Wohnungen ergeben

Ø      Es wird angeregt, eine Milieuschutzsatzung zu erlassen

Frau Hornig und Herr Reichert (Deutsche Wohnen und Management GmbH) erläutern zunächst das generelle Verfahren bei Modernisierungen und stellen sodann die konkrete Situation wie folgt dar:

Ø      Es habe ein Ankündigung der Modernisierung Anfang August mit der Bitte um Zustimmung binnen drei Wochen gegeben

Ø      Es ist nicht richtig, dass zahlreiche Mieter aus Angst die Einwilligungen unterschrieben haben (lediglich 6 von 180 Mietern haben die Einwilligung unterschrieben)

Ø      Die Fristen zur Duldung der Maßnahmen seien nicht zu gering gewesen

Ø      Aus dem ersten Bauabschnitt gab es zahlreiche positive Rückmeldungen

Ø      Es sind Härtefallregelungen vorgesehen, die eine Kappung der Mieten beinhaltet (kein Mieter muss mehr als 30% seines Einkommens für die Miete aufbringen)

Ø      die zu beobachtenden Zunahme des Leerstandes sei durch die Baumaßnahmen bedingt, nicht jedoch die Mietsteigerungen

Ø      bei 60% der Vereinbarungen wurde auf eine Modumlage teilweise oder vollständig verzichtet

Ø      es gibt diverse bestehende Heizungstypen; es besteht ein Interesse an einer Vereinheitlichung; aus energetischen Gründen wurde die Fernwärme ausgewählt

Herr BV Kraft hinterfragt die von der Mieterin aufgemachte Rechung der Mietsteigerung.

Frau BV Fiebig fragt, um wie viele Wohnungen es geht und nach der zeitlichen Entwicklung der Leerstände und der Nettokaltmieten nach der Modernisierung.

Herr BV Brenn fragt, ob es eine Mieterberatung gibt und nach einer Abgrenzung zwischen Modernisierung und Instandsetzung der Maßnahmen.

Herr BV Brendgens fragt, ob es Modernisierungsvarianten gab und wie sich die Bruttowarmmiete entwickeln wird.

Herr BV Kempe fragt, was passiert, wenn ein Mieter mit Gasetagenheizung sich dem Anschluss an die Fernwärme verweigert.

Frau Hornig und Herr Reichert antworten hierauf:

Ø      es handelt sich um 234 Wohnungen im 2. BA

Ø      die Modumlage wird 2,22 € betragen, das könnte 75% Mietsteigerung entsprechen, da die Mieten extrem gering sind

Ø      Die Beratung der Mieter erfolgte durch die Vermieter

Ø      Die Abgrenzung zwischen Modernisierung und Instandsetzung ist im Gesetz geregelt und wurde so auch ausgewiesen

Ø      200 Wohnungen waren vor der Modankündigung bewohnt, drei Monate nach Ankündigung waren es noch 192

Ø      Bereits im Vorfeld wurden freie Wohnungen nicht mehr vermietet, da eine Modernisierung leerer Wohnungen einfacher ist

Ø      Es gibt bisher keine Warmmiete, da es keine Vorauszahlungen für Wärme gibt, insofern ist ein Vergleich mit den Mieten nach der Modernisierung nicht möglich

Ø      Die mietereigenen Gasetagenheizungen sind durch Sondervereinbarungen für die Dauer der Miete geschützt, allerdings kann es Gründe geben (Dimensionierung der Fernwärmeanschlüsse) die diese Verträge aushebeln

Die anwesenden Mieter erklären, dass sie nicht generell gegen eine Modernisierung sind, sie befürchten aber langfristige Mietsteigerungen, die zum Auszug sozial schwacher Mieter führen könnte.

Herr BV Mindrup stellt dar, dass eine Milieuschutzsatzung eine standardgerechte Modernisierung nicht verhindern kann. Er schlägt eine Umstrukturierungssatzung vor und rät zu einer eigentümerunabhängigen Mieterberatung.

Herr BV Brendgens greift seine ursprünglich Frage auf und ergänzt diese um die Frage nach der Nutzung von KfW-Krediten.

Herr BV Kraft hinterfragt das Vorgehen und kritisiert die kurzfristige Vorlage des Antragsentwurfes, der von BV Schröder verteilt wurde.

Der soeben ausgereichte Antragsentwurf wird zur Abstimmung gestellt.

Ergebnis: 12 J/ 0 N/ 2 E

 

«SINAME»

Ausdruck vom: 25.11.2010

Seite: 2/2

 


 
 

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