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Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
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Die Ausschussmitglieder erhalten als Tischvorlage die Einladung und den Ablaufplan für den Aktionstag Pflege am 25. September 2010 von 10 bis 16 Uhr in der Albert Schweitzer Stiftung.
BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz berichtet, mit Blick auf die Tagesordnung und die eingeladenen Gäste wolle sie sich auf die Sitzung der Stadträte für Arbeit am 25. August 2010 konzentrieren. Dort hätten die Bezirke über die Auswirkungen der so genannten Jobcenter-Reform diskutiert. Es gebe eine Präferenz für 12 gemeinsame Einrichtungen (gE) wie die bisherigen Arbeitsgemeinschaften in Zukunft heißen werden, d. h. in jedem Bezirk eine, anstelle einer berlinweiten, aber eine endgültige Entscheidung stehe noch aus. Die Änderung verschiedener Gesetze werde als ausreichend erachtet, und es bedürfe keines Rahmenvertrags und auch keines Errichtungsvertrages.. An die Stelle der Trägervertretung trete nach dem neu in das SGB II eingefügten § 44c eine Trägerversammlung für die gE mit in der Regel jeweils drei Vertretern der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers, wobei hier Berlin die Kommune sei. Die Sen IAS wolle in jede Trägervertretung einen eigenen Vertreter schicken, der gegenüber den bezirklichen Mitgliedern der Trägervertretung weisungsbefugt sein solle. Die bezirklichen Vertreter der TV könnten zwar vom Bezirk vorgeschlagen werden, die Ernennung erfolge jedoch durch die Sen IAS. Mit der gesetzlichen Verankerung würden die Aufgaben der Trägerversammlung ausgeweitet. So solle sie über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gE entscheiden. Dazu gehörten die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und die Organisation, die Änderung des Standorts der gemeinsamen Einrichtung, die Entscheidungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 und § 44b Absatz 4, ob einzelne Aufgaben durch die Träger oder durch Dritte wahrgenommen werden, die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten, die Arbeitsplatzgestaltung, die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung, die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung sowie die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten. Die Trägerversammlung nehme zudem in Streitfragen zwischen Personalvertretung und Geschäftsführer die Aufgaben einer übergeordneten Dienststelle und obersten Dienstbehörde nach den §§ 69 bis 72 des Bundespersonalvertretungsgesetzes wahr. Mit ähnlicher Rolle wie bisher gebe es auch künftig einen Beirat. Viele Punkte seien noch offen und zu klären. Die Senatsverwaltung verhandle derzeit mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg. Die Bezirke hätten sich deshalb darüber ausgetauscht, welche Punkte aus ihrer Sicht unbedingt in die Verhandlungen eingebracht werden sollten. Dies betreffe die telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Beschäftigten im Job-Center, die Verfügbarkeit sozialräumlicher Daten auf Basis der Bezirksregionen für die Bezirke sowie bestimmte Bereiche, in denen einen gute Zusammenarbeit nötig sei, etwa bei der Wohnungslosenhilfe oder der Sucht- und Schuldnerberatung. Die Beratung werde demnächst fortgesetzt. Die Senatsverwaltung habe man um eine schriftliche Vorlage als Beratungsgrundlage für die nächste Sitzung gebeten.
Offen sei, in welcher Höhe ab dem kommenden Jahr Eingliederungsmittel zur Verfügung ständen. Orientierungspunkt solle offenbar die Höhe der Mittel im Jahr 2005 sein. 2005 habe das JC Pankow 32 Mio. € Eingliederungsmittel zur Verfügung gehabt. (2009: 52 Mio. €, 2010: 46 Mio. €) Aufgrund der Unklarheit und der zu erwartenden geringeren Gesamtsumme würden derzeit möglichst wenig Maßnahmen mit einer Mittelbindung über den Jahreswechsel hinaus bewilligt, um nicht alle verfügbaren Mittel gleich zum Jahresbeginn zu binden. Dies werde Ende der Woche auch Thema in der Trägervertretung sein.
Die Nachfragen der Ausschussmitglieder betreffen vor allem die Rolle der Trägerversammlung, die Auswirkungen der angestrebten Vereinheitlichung der Strukturen auf die Möglichkeit zur Berücksichtigung der bezirklichen Besonderheiten sowie den künftigen Einfluss der Bezirke.
BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz teilt ergänzend mit, dass die GESOBAU AG am 3. September 2010 in der Neumagener Straße 19 das Service-Wohnhaus für Senioren eingeweiht habe. Das frisch modernisierte Seniorenwohnhaus biete besonderen Komfort und Zusatzangebote. An der Einweihung habe auch Bezirksbürgermeister Matthias Köhne teilgenommen. Nun müsse man hoffen, dass das Projekt gut laufen werde.
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