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Auszug - Verfahren zur Akteneinsicht
Den
Verfahrensvorschlag der vom Rechtsamt erarbeitet wurde ist vom
Ausschussvorsitzenden, Herrn Schülke kurz erläutert worden. Es fand eine kurze
Aussprache dazu statt. Im Ergebnis wurde der Vorschlag von den
Ausschussmitgliedern kritisch zur Kenntnis genommen. Die Notwendigkeit zu einer
verbindlichen Regelung bezüglich der Akteneinsicht zu kommen, wird gesehen.
Eine zeitliche Vorgabe zur Bearbeitung gibt es nicht. Es sollen zunächst die
aus Sicht des Ausschusses wesentlichen Rahmenbedingungen (Kriterien) fixiert
werden. Dazu erhalten die Ausschussmitglieder per E-Mail den
Verfahrensvorschlag und senden Vorschläge für die Rahmenbedingungen an den
Ausschussvorsitzenden. Er fasst die Vorschläge zusammen. Bis zur nächsten
Ausschusssitzung wird sich Herr Schülke um die Klärung eventuell vorhandener
Regelungen in anderen Bezirken kümmern. |
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