Auszug - Ordnungsplan 2010  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 30.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Kirchner erklärt, dass der Ordnungsplan und der Bericht der Arbeit des Ordnungsamtes nicht, wie zugesagt, an die Mi

Herr BzStR Kirchner erklärt, dass der Ordnungsplan und der Bericht der Arbeit des Ordnungsamtes nicht, wie zugesagt, an die Mitglieder des Ausschusses verschickt wurde. Hier habe es Probleme in der Kommunikation zwischen dem Bezirksamt und dem Büro der BVV gegeben.

Herr BzStR. Kirchner und Mitarbeiter seiner Abteilung stellen die beiden Dokumente sodann vor.

Beide Dokumente sollen nunmehr umgehend den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt werden.

 

In der sich anschließenden Debatte fragt Herr BV Bechtler nach der Änderung der Zuständigkeiten bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen. Dieses Thema soll im kommenden TOP besprochen werden, empfehlen die Herren Kempe und Kirchner.

Herr BV Bechtler fragt weiter zum Parken in Kreuzungsbereichen. Diese seien nach Einschätzung der Anwohner vom Bezirksamt geduldet. Welche Vorstellungen zur Abhilfe gibt es hierzu im Bezirksamt?

Herr BV Bechtler trägt die aus seiner Sicht möglichen Maßnahmen in dieser Sache sodann vor. Aus seiner Sicht sei es sinnvoll, Parkverbotsschilder aufzustellen und die Überwachung der Kreuzungen in den Ordnungsplan aufzunehmen. Außerdem fragt er nach einem neuen Erkenntnisstand in Sachen Winterdienst und möglichen Änderungserfordernissen des Straßenreinigungsgesetzes.

Auf die Frage nach der Kontrolle von Radfahren die illegal Gehwege nutzen, antwortet BzStR. Kirchner, dass diese zweimal pro Monat erfolgen. Einmal pro Monat finden sie gemeinsam mit der Polizei statt.

Im weiteren führt er aus, dass die Sitzung bei SenIn zum StReG noch nicht stattgefunden hat, der Innenausschuss des RdB jedoch hierzu beraten hat. Die Ergebnisse sind hier noch nicht bekannt.

Im Jahr 2009 gab es 1,500 Umsetzungen von PKWs, die jeweils einzeln mehr als eine Stunde in Anspruch genommen haben.

Herr BzStR Kirchner schlägt vor, die Anregung von Herr BV Bechtler bzgl. der Parkverbotsschilder in den Ordnungsplan aufzunehmen.

Hierauf erwidert Herr BV van der Meer, dass es mit dem zur Verfügung stehenden Personal keine Möglichkeit gibt, alle Kreuzungen zu kontrollieren. Er schlägt vor, hier Schwerpunkte zu setzen und diese auch mehrere Tage hintereinander zu kontrollieren.

Herr BzStR Kirchner nimmt diesen Vorschlag auf.

Herr BD Lämmer wirft erneut das Thema illegale Müllentsorgung auf und bittet darum, die Initiative in der Grabbeallee und der Blankenfelder Chaussee aus 2008 fortzusetzen. Diese Aktivitäten sollten auch auf den Ortsteil Buch ausgedehnt werden.

Herr BzStR Kirchner verweißt in diesem Zusammenhang auf den Ordnungsplan, indem dies bereits enthalten sei.

Herr BV Kempe fragt nach der Aufschlüsselung der Einnahmen des Ordnungsamtes in den Einnahmefeldern E01/E03 und nach der Anschaffung von MDE-Geräten.

Herr BzStR Kirchner antwortet hierauf, dass es derzeit nur Einnahmen in E03 gäbe. Zur möglichen doppelten Anschaffung von MDE-Geräten gibt es derzeit keine Klarheit, es besteht jedoch die Hoffnung, dass für die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung keine neuen Geräte angeschafft werden müssten.

Herr BV Rüdiger zeigt sich unangenehm berührt darüber, dass der Bericht der BA nicht schriftlich vorab vorlag und fragt nach Nachbarschaftsstreitigkeiten. Er regt an, Schiedspersonen hinzuzuziehen. Nach Aussage des BA erfolgt dies bereits zuweilen, jedoch mit unterschiedlichem Erfolg.

In einer weiteren Wortmeldung wird von Herrn BV Rüdiger die Rechtsgrundlage erfragt, auf der die Überwachung des Nichtraucherschutzgesetzes erfolgt. Herr BzStR Kirchner erwidert hierauf, dass die einzige, jedoch wenig belastbare Grundlage, das Nichtraucherschutzgesetz sei.

 

 


 
 

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