Auszug - Wahlanalyse  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Der Bezirksstadtrat Herr Federlein verteilte als Tischvorlage die dem Bezirksamt Anfang Februar eingereichte Vorlage zur Kennt

Der Bezirksstadtrat Herr Federlein verteilte als Tischvorlage die dem Bezirksamt Anfang Februar eingereichte Vorlage zur Kenntnisnahme zur Auswertung der Wahlen im Jahr 2009.

Frau Ruflett erläuterte den Bericht und der Stadtrat verwies insbesondere auf die Schlussfolgerungen. Danach sollen künftig nicht nur durch das Amt für Bürgerdienste und Wohnen die Wahlen vorbereiten, begeleiten und auswerten sondern auch andere Abteilungen des Bezirksamtes im Sinne einer gesamtbezirklichen Aufgabe einbezogen werden. Als besonders veränderungsnötig erwies sich die Auswertung der Briefwahl. Die in den letzten Jahren ständig gestiegene Zahl von Briefwählern machte z.B. für die  Bundestagswahl 2009 die Einrichtung von 50 Wahlvorständen nötig. Die dafür nötigen Auszählräume konnten nicht alle im Rathaus untergebracht werden. Im gewählten Ausweichquartier gab es keinen Fahrstuhl, so dass die schweren Wahlurnen über die Treppen getragen werden mussten.

Nachfragen:

-          Wahlunterlagen werden nach Abschluss etwaiger rechtlicher Beanstandungen archiviert.

-          Ordnungswidrigkeitsverfahren werden bei Wahlhelfer genauso angewandt wie für andere Personen. Dies kann bis zu Gerichtsverfahren führen.

-          Die Veränderung von Wahlkreiszuschnitten werden durch Kommissionen auf Bundes-  oder Landesebene festgelegt. Der Bezirk setzt diese Festlegungen um. Dazu werden durch die Abteilung Bürgerdienste und Wohnen Vorschläge für das Bezirksamt erarbeitet, dass dann seinen Beschluss in die BVV zur Bestätigung gibt.

-          Der Anteil der „barrierefreien“ Abstimmungs- und Wahllokale soll von gegenwärtig 50% schrittweise erhöht werden. Mensche mit Behinderung können mit Ihrem Wahlschein zu einem barrierefreien Wahllokal ihrer Wahl gehen oder vom Briefwahlrecht gebrauch machen.

-          Bürger, die selbst nicht in der Lage sind den Wahlschein auszufüllen, können eine Person ihres Vertrauens damit beauftragen. Darüber sollen Wahlvorstände künftig besonders hingewiesen werden.

 


 
 

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