Auszug - Umstrukturierungssatzung Quartier Glasbrennerstraße: Verfahrensstand und weiteres Vorgehen  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 25.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Dr

Herr Dr. Nelken stellt den derzeitigen Verfahrensstand dar.

 

Mit der GEWOBAG wurde ein Vertrag ausgehandelt. In der kommenden Woche werde darüber Einver­nehmen hergestellt und dann werde die Baugenehmigung rausgeschickt.

 

Bei der Stiftung habe man sich zwar auf den Wortlaut des Hauptvertrages geeinigt, hinsichtlich einer An­lage zum Vertrag bestehe allerdings noch keine Einigkeit. Die streitige Anlage betrifft die erforderliche Abstimmung zwischen den Leistungen der Mieterberatung gegenüber den Mietern und dem Bauablauf­plan. Fraglich sei nach wie vor, welche Zeiten den Mietern für die Beratung bei gleichzeitigem Bau zur Verfügung stehen und wie eine Beratung während gleichzeitig laufender Maßnahmen überhaupt realisiert werden kann.

Mit einer Einigung sei wohl auch hier in nicht allzu ferner Zukunft zu rechnen.

 

Herr Mindrup erkundigt sich danach, worin der Bezirk die Gründe für die Schwierigkeiten bei den Ver­tragsgesprächen mit der Stiftung sieht. Nach Ansicht von Herrn Dr. Nelken besteht bei den Vertretern der Stiftung ein erhebliches Misstrauen gegenüber dem Bezirk.

 

Der anwesende Herr Molle erkundigt sich danach, ob mit der Stiftung eine Einigung hinsichtlich der Miet­höhe getroffen worden sei und was geschehe, wenn ein Vertragsabschluss mit der Stiftung scheitere, insbesondere ob der Bezirk selbst dann einen Sozialplan aufstellen würde. Hinsichtlich der Miethöhe wurde eine Einigung getroffen. Auch hinsichtlich des noch offenen Punktes der Umsetzung der Mieterbe­ratung bei gleichzeitigen Baumaßnahmen sei mit einer Einigung zu rechnen. Falls es nicht zu einer Eini­gung komme, würde es – je nach Ausgang eines dann zu erwartenden Rechtsstreits – für einen der Be­teiligten „teuer“. Im Übrigen weist Herr Dr. Nelken nochmals darauf hin, dass seitens der Stiftung gegen den Bezirk eine Untätigkeitsklage im Hinblick auf die Erteilung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 2 BauGB angestrengt wurde.

 

Herr Brandt bittet um Mitteilung der Vertragssummen in einer nichtöffentlichen Sitzung.


 
 

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