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Auszug - Kosten- und Finanzierungsübersichten für die Sanierungsgebiete: Zusammenführung der Ausschussvoten und Empfehlung an die BVV
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Herr Schröder verteilt
die Stellungnahmen anderer Ausschüsse und fasst den von ihm vorbereiteten Entwurf
einer ebenfalls verteilten „Zusammengeführten Stellungnahme zu den
Kosten- und Finanzierungsübersichten (BA-Vorlage VI-1052/2010, KoFi
2009)“. Dabei wird insbesondere darauf hingewiesen, dass sich im Hinblick
auf die geplante Sporthalle (Antrag zu 2) eine Kostendifferenz von €
160.000 ergeben hat. Statt der ursprünglich vorgesehenen Kosten von €
300.000 ist nunmehr von € 460.000 die Rede. Herr Dr. Nelken weist
darauf hin, dass es sich bei den KoFi-Listen um Entwürfe handelt und an
diversen Punkten starker Diskussionsbedarf mit der SenStadt besteht.
Zusammengerechnet liegt den in den Übersichten vorgesehenen Projekten ein
Finanzierungsaufwand von etwa € 36 Mio. zugrunde. Hauptfrage ist, was
noch innerhalb des Sanierungszeitraums realisiert werden kann. Die SenStadt
kann dabei gegebenenfalls eine Finanzierungserleichterung herbeiführen, indem
sie dem Bezirk bereits eingenommene Ausgleichsbeträge vorübergehend zur
Verfügung stellt. Hinsichtlich des
Antrags zu 2 aus der BA-Vorlage stellt Herr Dr. Nelken klar, dass die
Sporthalle auf dem Grundstück „Am Friedrichshain 29-32“ als
verbindlich festgelegtes Sanierungsziel nicht aufgegeben werden kann. Es könne
hier allein darum gehen, ob das Projekt noch innerhalb des Sanierungszeitraums
angegangen werde. Herr Schröder stellt
daraufhin den Änderungsantrag, den Antrag zu 2 aus der BA-Vorlage wie folgt neu
zu fassen: Für das Grundstück
„Am Friedrichshain 29-32“ ist zu prüfen, ob und in welcher Form
überhaupt eine Zwischennutzung erfolgen soll und ob der Ansatz von
Sanierungsmitteln im angesetzten Umfang von 460.000 € gerechtfertigt ist. Im Übrigen wird die
BA-Vorlage beibehalten. Herr Mindrup weist
nochmals darauf hin, dass nach seiner Ansicht nicht einfach ein Betrag von
€ 460.000 eingestellt werden kann, ohne dass im Einzelnen dargelegt
worden wäre, um welche Maßnahmen es sich handelt, und ohnehin nicht ohne einen
Sperrvermerk. Die geänderte
BA-Vorlage wird zur Abstimmung gestellt und mit 12 Ja-, ohne Nein-Stimmen bei 2
Enthaltungen beschlossen. |
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