Auszug - Fallunspezifische Hilfen  

 
 
öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Kinder- und Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 23.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:00 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr Biere: Die genaue Definition lautet „Fallunspezifische Arbeit“ (FuA)

 

 

Herr Biere trägt zum Thema  vor.

 

Frau Pfennig gibt dazu folgendes schriftlich zu Protokoll: (kursiv)

 

1. Allgemeine Berliner Grundsätze zur fallunspezifischen Arbeit

zitiert aus „Fallunspezifische Arbeit in der Berliner Jugendhilfe“

SenBWF / III E 1 vom 11.01.2007 :

 

„Fallunspezifische Arbeit:

Diese Tätigkeit setzt die Einschätzung voraus, dass bestimmte Ressourcen, die noch nicht zur Verfügung stehen bzw. noch nicht genutzt werden können, erforderlich sind, um im Fallmanagement und in der Fallarbeit optimaler arbeiten zu können. Fallunspezifische Arbeit ist folglich darauf gerichtet, Ressourcen zu entdecken, zu erhalten (pflegen) oder deren Schaffung anzuregen, um im Bedarfsfall darauf zurückgreifen zu können. Sie geschieht zu einem Zeitpunkt, da die Fachkräfte noch nicht absehen können, ob und für welchen späteren Fall sie die jeweilige Ressource benötigen. Zur fallunspezifischen Arbeit zählt insbesondere die Aneignung von Kenntnissen über den sozialen Raum, die Einbindung in das Netz der Fachkräfte im Wohnquartier, der Aufbau von Kontakten zu Institutionen außerhalb des sozialen Bereichs, zu Vereinen, Bürgergruppen usw. sowie die Anregung von formeller und informeller Infrastruktur.

Beschreibung von „Fallunspezifischer Arbeit“

Fallunspezifische Arbeit in der Berliner Jugendhilfe ist eine systematische, zielgerichtete Arbeit, die einen deutlichen Bezug zum Handlungsfeld Hilfe zur Erziehung hat. Sie soll
1. Ressourcen für eine spätere Fallarbeit im Bereich Hilfe zur Erziehung entdecken und pflegen oder Hilfen zur Erziehung präventiv vermeiden helfen sowie

2. die Ressourcenbildung (Netzwerke, formelle und informelle soziale Infrastruktur ...) anregen und u.U. auch an der Entwicklung der Ressourcen mitwirken. Fallunspezifische Arbeit leistet so einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die Voraussetzungen für die ressourcenorientierte Fallarbeit verbessert werden. Durch fallunspezifische Arbeit wird insbesondere das Reservoir an zur Verfügung stehenden Ressourcen für die fallbezogene Arbeit aufgefüllt.

Zu 1: Entdecken und Pflegen von Ressourcen

Es handelt sich dabei um die gezielte Erschließung und Erhaltung von Ressourcen, die ·  überwiegend aus dem lebensweltlichen Zusammenhang (i.d.R. außerhalb des professionellen Bereichs) stammen

(z.B. Aufbau von Kontakten zu ehrenamtlichen Initiativen, Seniorengruppen, Vereinen wie Kleingarten- oder Sportvereinen, lokalen Bündnissen von Gewerbetreibenden, engagierten Menschen - „Schlüsselpersonen“ - wie Pfarrern, Hausmeistern, Ärzten, Kommunalpolitikern ... und Pflege der Kontakte);

·  im sozialen Raum außerhalb der Jugendhilfe vorhanden sind (z.B. Einrichtungen und Institutionen: Schulen, Gesundheitsamt, Arbeitsagentur, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsamt, Quartiermanagement, Beratungsstellen
- Sucht-, Sexual-, Schuldnerberatung ... -);

·  im sozialen Raum durch die Jugendhilfe vorhanden sind (Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Beratungsstellen, ..., z.B. um die Möglichkeiten für eine integrative Arbeit in Regeleinrichtungen zu verbessern oder die vorhandenen Potenziale besser nutzen zu können). Die Ressourcen werden in einer Ressourcenkartei festgehalten. Die Kartei muss ständig gepflegt werden.

 

 

Zu 2. Entstehung von Ressourcen anregen

Wird festgestellt, dass bestimmte Ressourcen für eine gelingende Fallarbeit gar nicht oder nicht in geeigneter Form vorhanden sind, soll die Bildung dieser Ressourcen angeregt werden. Zur fallunspezifischen Arbeit gehört dann auch, die Entstehung der gewünschten Ressourcen zu planen (z.B. Was muss getan werden, damit vorhandene Angebote besser aufeinander abgestimmt sind? Wer muss dabei was tun? Oder: Welches Angebot fehlt uns, damit wir zukünftig die Fallarbeit besser leisten können? Wie muss das Angebot konkret aussehen und wie kann es geschaffen werden? Wie ist das Angebot ggf. zu finanzieren? Wer kann Träger des Angebots sein?).

Diese Form der fallunspezifischen Arbeit ist projektbezogen und regt den Aufbau von Infrastruktur an.

Der Aufbau selbst ist nicht mehr Bestandteil von fallunspezifischer Arbeit. Ebenso wenig ist das Vorhalten des Angebots, dessen Entstehung durch fallunspezifische Arbeit angeregt wurde, bzw. die konkrete Leistungserbringung im Rahmen eines so entstandenen Angebots Bestandteil von fallunspezifischer Arbeit.“

 

2. Umsetzung der Grundsätze im Jugendamt Pankow

 

Das Jugendamt Pankow finanziert aus den FUA-Mitteln neben der Teilnahme der Träger HzE an den Fallteamsitzungen ausschließlich Projekte der fallunspezifischen Arbeit. Diese Projekte dienen im Sinne der bundesweiten Definition der fallunspezifischen Arbeit dazu:

·         Kenntnisse der Fachkräfte über den sozialen Raum und seine Ressourcen im Hinblick auf eine perspektivische Fallarbeit zu erweitern,

·         die gewonnen Informationen aufzubereiten, zu pflegen und der (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich zu machen,

·         lebensweltliche Ressourcen zu initiieren und/oder zu fördern,

·         Vernetzungsarbeit im Interesse der Stärkung lebensweltlicher Ressourcen zu initiieren und/oder zu fördern.

 

Wichtigstes Kriterium ist die Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes. Es werden keine Projekte der „Hilfen zur Erziehung“ oder „Hilfen vor den Hilfen“ finanziert bzw. anderweitige Ersatzfinanzierungen aus dem HzE-Bereich geleistet.

 

 

Die FuA orientiert sich an den Ressourcen der Bezirksregion

Definition der Senatsverwaltung: Ressourcen entdecken und erhalten, Aneignung von Kenntnissen über den sozialen Raum, Einbindung von Fachkräften und Bürgergruppen in die Strukturen.

 

Das bedeutet für den Bezirk: Die Kenntnisse der Fachkräfte sollen erweitert werden.

Projekten werden aus FUA-Mitteln angeschoben, die dann aber ohne diese weiterlaufen sollen.

FUA Projekte sind keine Hilfen vor Hilfen.

In 2009 gab es 150 Tsd € von der Senatsverwaltung: davon  ca 15 Tsd € für die Beteiligung freier Träger an Fallteamsitzungen, 12 Tsd € Beköstigung, 65 Tsd € für Projekte:

Die Projekte hatten diese vier Schwerpunkte: Vernetzung, Freiwilligenaktivierung, Informationsqualifizierung, Anschubfinanzierung.

Träger haben sich damit beschäftigt, Machbarkeitsstudien zu entwickeln für Familienzentren,

 

 

Die Bezirksregionen werden wieder aufgenommen in die Dokumentation

Qualifizierung von frühen Hilfen,

Anschaffung von Infrastruktur in den Regionen

von den 150 Tsd € wurden 125 Tsd ausgegeben.

 

Für 2010 werden insgesamt 105 Tsd € veranschlagt, davon für die Teilnahme an Fallteamsitzungen 25 Tsd €.

 

Nachfragen:

 

Wieviele Teams gibt es, wer verteilt das Geld wer lädt ein?

Herr Biere: es gibt  7 Teams, eingeladen wird durch freie Träger, eingeladen sind die Fallteams

Verteilt wird das Geld vom Jugendamt.

 

Wie wird die Arbeit dokumentiert?

Herr Biere: die Ergebnisse werden über die Sozialpädagogische Fortbildungsstätte Berlin Brandenburg in Glienicke  zusammengefasst im Sinne von Best-practise-Beispielen, ein Erfahrungsaustausch findet statt auf Fachtagungen

Frau Keil: Im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses werden die Ergebnisse auch präsentiert.

 

Gibt es eine überregionale Kooperation?

Herr Biere Die FuA ist regional orientiert, es gibt  aber auch Überschneidungen

Was ist mit den Mitteln, die in 2009 nicht ausgegeben wurden?

Herr Sablotny: Diese stehen nicht mehr zur Verfügung.

 

 


 
 

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