Auszug - Aufgaben und Probleme des Sozialpsychiatrischen Dienstes  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Der Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Herr Dr

Der Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Herr Dr. med. Dipl.-Psych. Detlev E. Gagel erläutert ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen nach dem Gesundheitsdienstreformgesetz die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes, die von multiprofessionellen Teams aus Sozialarbeiterinnen, Ärzten und Ärztinnen, einer Diplompsychologin und Verwaltungsangestellten erledigt würden. Die in dem als Tischvorlage den Ausschussmitgliedern vorliegende Folienpräsentation zeige beim Vergleich der aktuellen Ist-Ausstattung in Pankow mit dem Soll gemäß Mustergesundheitsamt das personelle Defizit. Dabei sei auch das Soll bereits als Mindestausstattung verstanden worden, die zur Erledigung der Kernaufgaben notwendig sei. Der Sozialpsychiatrische Dienst sei zuständig für betroffene Erwachsene, ihre Angehörigen, ihr soziales Umfeld und professionell Tätige wie z. B. Beschäftigte in Einrichtungen im Bezirk Pankow. Der Schwerpunkt liege bei schwer chronisch kranken, „nicht warte-zimmerfähigen“ Betroffenen, die ca. 10 bis 15 Prozent aller Psychiatrieerfahrenen ausmachten. Anhand von eindrücklichen Fotos, die verschiedene Fälle von Wohnungsverwahrlosung abbildeten, könne man sich eine Vorstellung von der Arbeit machen. Die Umgebung sage viel über das Innenleben der Betroffenen aus. Zu den Kernaufgaben gehöre nach dem Leitbild der Sozialpsychiatrischen Dienste Berlin die notfallpsychiatrische Versorgung und Krisenintervention, die Einleitung, Organisation und Vermittlung vielfältiger Hilfen, die begleitende Betreuung und Behandlung in besonderen Fällen, die Information und Beratung für Betroffene, ihr soziales Umfeld und Professionelle sowie die fachliche Begutachtung im Rahmen der Amtshilfe für Maßnahmen der Sozialgesetzgebung und des Zivilrechts. Ziel sei die Gleichstellung von seelisch und körperlich Kranken, die gemeindenahe und bedarfsgerechte Versorgung, eine Schaltstellenfunktion, die Vermeidung von Langzeitbehandlung und „Drehtürpsychiatrie“, ein niedrigschwelliges Angebot und der Beginn der Versorgung beim „schwierigsten“ Fall. Aktuell sei die Versorgungslage für schwierige Fälle deutlich schlechter als für leichte Erkrankungen. Dass vor einer psychiatrischen Behandlung die Zustimmung der Krankenkassen eingeholt werden müsse, sei zudem ein Beispiel dafür, dass seelische und körperlich Kranke bislang nicht gleichgestellt seien. Eines der Probleme bei der Aufgabenerledigung sei z. B. die aufsuchende Tätigkeit (Hausbesuche) bei knappen Ressourcen. Weitere Probleme ergäben sich aus der Kostenleistungsrechnung. So seien z. B. alle Leistungen der Basisbetreuung im Zusammenhang mit psychosozialer Beratung, Betreuung und Hilfevermittlung einmal pro Jahr als Fallpauschale abrechenbar, unabhängig von der tatsächlichen Zahl der für eine betroffene Person erbrachten Leistungen. Als Sonderleistung zusätzlich abrechenbar seien lediglich Kriseninterventionen und die Begutachtung, wobei z. B. die Einschätzung, wann ein Fall eine Krisenintervention sei durchaus ein Ermessensfrage sei und von den Beschäftigten unterschiedlich eingeschätzt werde. Die abgebildeten Fallzahlen des SpD Pankow erlaubten einen Überblick über die Arbeit und Belastung der Beschäftigten im SpD. Anhand der Fallzahlen 2008 einschließlich der Kosten werde deutlich, dass Pankow bei den Kosten für die Leistungserbringung im Vergleich mit den übrigen Berliner Bezirken weiter im Mittelfeld liege.

 

Im Rahmen der Aussprache kommen vor allem das Alter der Betroffenen, die regionale Verteilung der Fälle im Bezirk Pankow, das Verhältnis von seelisch gegenüber körperlich Kranken, die Arbeitsweise des SpD (u. a. IuK-Ausstattung), die Kostenleistungsrechnung, die Kooperationsvereinbarung mit dem JobCenter, die Hausbesuche, die gesetzliche Betreuung Betroffener sowie die Personalausstattung einschließlich der Problematik der Stellenbesetzung zur Sprache.

 

BzStRn Lioba Zürn-Kasztantowicz unterstreicht abschließend das Spannungsverhältnis zwischen den Möglichkeiten und der Personalsituation und die sich aus der Ausstattung ergebende Belastung für die Beschäftigten im SpD. Konflikte gebe es im Übrigen oft mit Menschen, die mit psychisch Kranken in einem Haus lebten, sich belästigt fühlten und vom Bezirksamt die Abholung und Unterbringung (Zwangseinweisung) der Betroffenen erwarteten, auch wenn die dafür zu Recht sehr engen Voraussetzungen nicht erfüllt seien.


 
 

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