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Auszug - Aufgaben und Probleme des Sozialpsychiatrischen Dienstes
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Der Leiter des
Sozialpsychiatrischen Dienstes, Herr Dr. med. Dipl.-Psych. Detlev E. Gagel
erläutert ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen nach dem
Gesundheitsdienstreformgesetz die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes,
die von multiprofessionellen Teams aus Sozialarbeiterinnen, Ärzten und
Ärztinnen, einer Diplompsychologin und Verwaltungsangestellten erledigt würden.
Die in dem als Tischvorlage den Ausschussmitgliedern vorliegende
Folienpräsentation zeige beim Vergleich der aktuellen Ist-Ausstattung in Pankow
mit dem Soll gemäß Mustergesundheitsamt das personelle Defizit. Dabei sei auch
das Soll bereits als Mindestausstattung verstanden worden, die zur Erledigung
der Kernaufgaben notwendig sei. Der Sozialpsychiatrische Dienst sei zuständig
für betroffene Erwachsene, ihre Angehörigen, ihr soziales Umfeld und
professionell Tätige wie z. B. Beschäftigte in Einrichtungen im Bezirk Pankow.
Der Schwerpunkt liege bei schwer chronisch kranken, „nicht
warte-zimmerfähigen“ Betroffenen, die ca. 10 bis 15 Prozent aller
Psychiatrieerfahrenen ausmachten. Anhand von eindrücklichen Fotos, die
verschiedene Fälle von Wohnungsverwahrlosung abbildeten, könne man sich eine
Vorstellung von der Arbeit machen. Die Umgebung sage viel über das Innenleben
der Betroffenen aus. Zu den Kernaufgaben gehöre nach dem Leitbild der
Sozialpsychiatrischen Dienste Berlin die notfallpsychiatrische Versorgung und Krisenintervention,
die Einleitung, Organisation und Vermittlung vielfältiger Hilfen, die
begleitende Betreuung und Behandlung in besonderen Fällen, die Information und
Beratung für Betroffene, ihr soziales Umfeld und Professionelle sowie die
fachliche Begutachtung im Rahmen der Amtshilfe für Maßnahmen der
Sozialgesetzgebung und des Zivilrechts. Ziel sei die Gleichstellung von
seelisch und körperlich Kranken, die gemeindenahe und bedarfsgerechte
Versorgung, eine Schaltstellenfunktion, die Vermeidung von Langzeitbehandlung
und „Drehtürpsychiatrie“, ein niedrigschwelliges Angebot und der
Beginn der Versorgung beim „schwierigsten“ Fall. Aktuell sei die
Versorgungslage für schwierige Fälle deutlich schlechter als für leichte
Erkrankungen. Dass vor einer psychiatrischen Behandlung die Zustimmung der
Krankenkassen eingeholt werden müsse, sei zudem ein Beispiel dafür, dass
seelische und körperlich Kranke bislang nicht gleichgestellt seien. Eines der
Probleme bei der Aufgabenerledigung sei z. B. die aufsuchende Tätigkeit
(Hausbesuche) bei knappen Ressourcen. Weitere Probleme ergäben sich aus der
Kostenleistungsrechnung. So seien z. B. alle Leistungen der Basisbetreuung im
Zusammenhang mit psychosozialer Beratung, Betreuung und Hilfevermittlung einmal
pro Jahr als Fallpauschale abrechenbar, unabhängig von der tatsächlichen Zahl
der für eine betroffene Person erbrachten Leistungen. Als Sonderleistung
zusätzlich abrechenbar seien lediglich Kriseninterventionen und die
Begutachtung, wobei z. B. die Einschätzung, wann ein Fall eine
Krisenintervention sei durchaus ein Ermessensfrage sei und von den
Beschäftigten unterschiedlich eingeschätzt werde. Die abgebildeten Fallzahlen
des SpD Pankow erlaubten einen Überblick über die Arbeit und Belastung der
Beschäftigten im SpD. Anhand der Fallzahlen 2008 einschließlich der Kosten
werde deutlich, dass Pankow bei den Kosten für die Leistungserbringung im
Vergleich mit den übrigen Berliner Bezirken weiter im Mittelfeld liege. Im Rahmen der Aussprache kommen vor
allem das Alter der Betroffenen, die regionale Verteilung der Fälle im Bezirk
Pankow, das Verhältnis von seelisch gegenüber körperlich Kranken, die
Arbeitsweise des SpD (u. a. IuK-Ausstattung), die Kostenleistungsrechnung, die
Kooperationsvereinbarung mit dem JobCenter, die Hausbesuche, die gesetzliche
Betreuung Betroffener sowie die Personalausstattung einschließlich der
Problematik der Stellenbesetzung zur Sprache. BzStRn Lioba Zürn-Kasztantowicz
unterstreicht abschließend das Spannungsverhältnis zwischen den Möglichkeiten
und der Personalsituation und die sich aus der Ausstattung ergebende Belastung
für die Beschäftigten im SpD. Konflikte gebe es im Übrigen oft mit Menschen,
die mit psychisch Kranken in einem Haus lebten, sich belästigt fühlten und vom
Bezirksamt die Abholung und Unterbringung (Zwangseinweisung) der Betroffenen
erwarteten, auch wenn die dafür zu Recht sehr engen Voraussetzungen nicht
erfüllt seien. |
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