Auszug - Wirtschaftsplan für die einzuführende Parkraumbewirtschaftung  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 24.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VI-0893 Wirtschaftsplan für die einzuführende Parkraumbewirtschaftung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Kirchner eröffnet die Beratung zu diesem TOP und übergibt das Wort an Herrn Herting, der den Wirtschaftsplan, der a

Herr BzStR Kirchner eröffnet die Beratung zu diesem TOP und übergibt das Wort an Herrn Herting, der den Wirtschaftsplan, der auf einem Beschluss der BVV beruht, erläutert.

Im betrachteten Gebiet stehen 13459 Stellplätze zur Verfügung, die in der Zeit Mo-Sa 9-24h mit gestaffelten Parkgebühren bewirtschaftet werden sollen. Die Überwachung wird im Drei-Schicht-System stattfinden. Die Einführung ist vom Bezirksamt für den 01.10.2010 geplant (weil das Personal vorher qualifiziert werden muss).

Nach Einschätzung des BA steht und fällt der finanzielle Erfolg mit dem Überwachungspersonal. Bisher liegen keine konkreten Angaben zu Preisen der Automaten vor, deshalb wurden diese geschätzt.

Außerhalb des Wirtschaftsplanes plant das BA zusätzliche Einnahmen im Einnahmefeld E03 aus Buß- und Verwarngeldern.

Im ersten repräsentativen Jahr (2011) ist der Saldo im Rahmen des Wirtschaftsplan etwa Null.

Allerdings wird vom BA dargestellt, dass es keine Bezirke gäbe, in denen ein Defizit aus der Parkraumbewirtschaftung entstünde (unter Berücksichtigung der Einnahmen in E03). Das BA schätzt das finanzielle Risiko der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung insofern als gering ein.

Während des vorbereitenden Prozesses wurde SenFin um eine Aussage gebeten, wie Personal bereitgestellt werden solle. Die Korrespondenz liegt dem Ausschuss vor. Hiernach sind Außeneinstellungen nur befristet auf zwei Jahre zulässig, außerdem sind sämtliche Überschüsse aus der PRB für die Haushaltskonsolidierung einzusetzen.

Die Finanzierung wird im ersten Jahr (2010) per Saldo ein Defizit iHv. 1,2 Mio. € ausweisen, aus diesem Grund wird ein Antrag an den Hauptausschuss auf außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben gestellt.

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion hinterfragt Herr BV Kraft die Grundlagen der Kalkulation und den Themenkomplex Abschottung des Wirtschaftsplanes und Auswirkungen von Änderungen der Einnahmevorgaben in E03.

Herr BV Kempe verteilt sodann eine Grafik und hinterfragt, warum über den Zonenzuschnitt keine Angaben in der diskutierten Vorlage zur Beschlussfassung enthalten sind. Er sieht insbesondere Probleme bei den Zuschnitten der Bereiche mit der Gebührenhöhe von € 2 und fragt nach den einnahmeseitigen Auswirkungen verschiedener Gebührenhöhen.

Frau Leplow erklärt, dass es derzeit laufende Verhandlung mit dem Bezirk Mitte zur Anpassung der Gebühren auch im Nachbarbezirk Mitte gibt.

Herr Herting erläutert, dass die Auswirkungen der Gebührenhöhen auf die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung nicht sehr groß sind, da sich lediglich eine Verschiebung der Einnahmen (Bußgeld vs. Gebühr) ergibt.

Herr BD Lämmer hinterfragt, ob die Verwarn- und Bußgelder beim Bezirk verbleiben.

Herr Herting bejaht dies und stellt klar, dass Verwarn- und Bußgelder aus der PRB genauso behandelt werden, wie diejenigen aus anderen Aufgaben auch. Der Unterschied hier ist, dass neue Einnahmen entstehen.

Herr BV Kempe hinterfragt ob man die Anzahl der Stellen für die Vignettenausgabe während der Zeiten des „großen Ansturms“ erhöhen kann und bittet um Erläuterung der Position Erstattung für die Inanspruchnahme der bezirklichen Infrastruktur.

Herr Herting stellt dar, dass Einnahmen und Ausgaben für die Vignetten nicht direkt miteinander korrelieren, da man davon ausgeht, dass jeweils die Hälfte der Vignetten für ein Jahr und die andere Hälfte für zwei Jahre beantragt werden.

Zu Pos 3 der Ausgaben führt er weiterhin aus, dass sich die €6150/ Dienstkraft aus der Anwendung der Kostenrechnung (interne Verrechnung) bereits bestehender Mitarbeiter und Umlagen innerhalb des Amtes und des gesamten BAs ergeben.

Zur Miete erklärt er, dass sich hinter diesem Betrag nicht nur die reine Warmmiete befindet, sondern auch alle anderen Positionen (Energie, buw-Kosten, Abschreibung, etc.).

Herr BD Brückner fragt zum Verhältnis von Buß- und Verwarngeldern und Gebührenhöhe. Er schlägt vor, unterschiedliche Höhen von Buß- und Verwarngelder je nach Gebührenhöhe anzulegen. Herr Herting erklärt, dass dies ein gänzlich abwegiger Vorschlag ist. Herr Knoll schließt sich dem, da die Höhe der Buß- und Verwarngelder durch Bundesgesetz geregelt ist und erläutert sodann, den Unterschied zwischen Verwarnungs- und Bußgeldern.

Herr BV Dr. Bielefeldt hinterfragt das Ziel der Vorher-Nachher-Untersuchung und der Problematik der befristeten Einstellungen.

Herr Herting antwortet hierauf, dass es keine validen Untersuchungen dieser Art gibt und deshalb eine Untersuchung der verkehrslenkenden Effekte durchgeführt werden solle, um bei Bedarf gegensteuern zu können.

Herr BV Bechtler schlägt vor, dass der Verkehrsausschuss zur kommenden Sitzung des Hauptausschusses eingeladen wird und dort eine abschließende Klärung im Rahmen einer zweiten Lesung herbeigeführt werden kann.

Diesem Vorschlag folgt der Ausschuss.

 


 
 

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