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Auszug - Kontrolle der Belegungsbindung: Auswertung der Akteneinsicht und Diskussion mit der IBB und den Mieterberatungen
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Herr BzStR. Dr. Nelken
erläutert den Vorgang und weißt auf die Aufgabenverteilung zwischen Bezirksamt
und dem Fördergeber hin. In den Sanierungsgebieten im OT Prenzlauer Berg gibt
es eine besondere Belegungskontrolle in der die Mieterberatungen einbezogen
sind. Herr BV Mindrup erklärt, dass
sich aus der Akteneinsicht drei Aufgabenblöcke ergeben haben: ·
status quo (wie
erfolgt die Kontrolle der Belegungsbindung in Prenzlauer Berg und wie sollte
dies in Weißensee und Pankow stattfinden) ·
Wie geht es mit
dem Belegungsmanagement nach Auslaufen der Sanierungsgebiete weiter? ·
Belegung freier
Wohnungen, wenn sich kein sanierungsbetroffener Mieter findet Herr BV Schröder ergänzt diese
Ausführungen und belegt insbesondere den dritten Punkt durch eigene
Statistiken. Insbesondere in den Sanierungsgebieten in Pankow und Weißensee
findet eine valide Kontrolle der Belegungen seiner Meinung nach nicht statt. Herr Schmahlor bestätigt die
Aussagen der Herren BV Mindrup und Schröder und stellt die Bemühungen des BA
dar. In Zukunft sollen die Belegungskontrollen in den Gebieten in Pankow und
Weißensee analog zu den in Prenzlauer Berg stattfinden. Nach dem Auslaufen der
Sanierungsgebiete steht von Seiten des BA keine weitere Finanzierung für diese
Aufgabe zu Verfügung. Herr BV Mindrup zeigt sich
erfreut über die Ausweitung der Kontrollen und stellt dar, dass bereits jetzt
eine Produktanmeldung beim Land Berlin vorgenommen werden muss, um eine weitere
Finanzierung der Kontrollen sicherzustellen. Herr BV Kempe fragt, nach der
Höhe der Aufwendungen für die Belegungskontrolle. Herr BV Kraft fragt im Detail
hierzu, was die Kontrolle der Belegungsbindung koste. In Beantwortung der Fragen
erklärt Herr BzStR Dr. Nelken, dass hierzu keine genauen Zahlen vorliegen. Herr Kretschmar (IBB)
berichtet, dass die IBB keine Probleme in diesem Bereich (lediglich 19 Fälle in
Pankow) sieht. Allerdings führt die Kündigung einer Wohnung aus dem
Förderprogramm wegen falscher Belegung dazu, dass diese auch aus der Bindung
entlassen wird. Frau Klar (Miterberatung
Weißensee) ergänzt, dass sich ihrer Einschätzung nach viele Eigentümer scheuen,
Mieter mit einem WBS zu akzeptieren. Herr Müller stellt dar, dass
die Ablehnung eines WBS-Mieters ohne Zustimmung des BA nicht stattfinden kann. Herr Schmahlohr ergänzt
hierzu, das Vorgehen: wenn es keine Sanierungsbetroffenen gibt, dann werden die
Wohnungen an Mieter mit WBS vergeben. Frau Höhne berichtet, dass bei
den Begehungen auch die Miethöhen aufgenommen werden. Herr BV Brenn hinterfragt
Möglichkeiten, einer von ihm wahrgenommen Gentrifizierung vorzubeugen. Aus
seiner Sicht ist ein Handeln des BA und der BVV angezeigt. Eine Verdrängung
„alter Mieter“ habe in (Alt-) Pankow nicht stattgefunden Herr BV Kempe stellt klar,
dass die Bewertung der Erfolge der Sanierung in diesem Raum durchaus strittig
ist. Er ist verwundert darüber, dass es eine schnell zugreifbare Statistik zu
den Belegungen im Bezirk nicht gibt und fragt nach Möglichkeiten dies zu
verbessern. Herr Kretschmar sagt zu, einen
solchen Bericht zur Verfügung stellen. Herr BV Schröder hinterfragt
sodann erneut die unterschiedlich gelebte Praxis in den Bezirken und stellt
dar, dass die Belegungsprüfung Aufgabe des Bezirks sei, Mietpreiskontrollen die
der IBB. Hier gäbe es Missstände. Herr BzStR. Dr. Nelken stellt
klar, dass die Probleme nicht als Missstände zu bezeichnen sein. Der Anteil der
Fehlbelegungen/ Verstöße zeige keine besonderen Auffälligkeiten. Herr BV Mindrup hinterfragt
erneut die Arbeitsteilung zwischen Bezirk und IBB und stellt fest, dass es im
zeitlichen Ablauf Unterschiede in der Kontrollintensität gab. Herr BV Brandt bittet das
Bezirksamt, die heute geführte Diskussion mit Zahlen zu unterlegen
(Fehlbelegungen, Anzahl Wohnungen, Anzahl Vertragsstrafen, etc.). Herr
BzStR. Dr. Nelken, greift diese Bitte auf und sagt eine entsprechende Zuarbeit
zu. Er verweist Außerdem auf eine existierende VzK. |
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