Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 25.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

BzStR

BzStR. Dr. Nelken berichtet:  

 

1.      BA hat am 23.05. in erster Lesung den Entwurf des Haushaltsplans 2010/11 beraten. Für die LuV PG und Vermessen sind die Ansatzveränderungen enthalten, über die bereits in der vorhergehenden Ausschusssitzung berichtet wurde.

 

2.      Der Senat hat die Verlängerung der Schutzfristen für die Berliner Kleingartenanlagen auf landeseigenem Grund und Boden beschlossen und dem RdB zur Stellungnahme zu geleitet. Für den Bezirk Pankow sind die Schutzfristen für alle Anlagen bis 2020 verlängert worden, mit Ausnahme der Kleingartenanlage Hamburg in Weißensee. Der Bezirk wird in seiner Stellungnahme an den RdB auch die Verlängerung für diese Anlage fordern, weil es keine Absicht und kein Erfordernis gibt, diese Fläche anders zu nutzen. Eine kurz- oder mittelfristige Nutzung als Wohnbaufläche wird vom Bezirk nicht in Betracht gezogen.

 

3.      Nach längerem Bemühen konnte jetzt ein Gesprächstermin mit Ev. Friedhofsverband Berlin Mitte vereinbart werden, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts nunmehr Träger von 33 Friedhöfen ist. Darunter befinden sich auch alle evangelischen Friedhöfe im Bezirk Pankow. In diesem Gespräch werden die Probleme und Interessen bei der Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplans beraten. Thema wird auch der Streitpunkt um den Friedhof Sankt Nicolai / Sankt Marien II an der Heinrich-Roller-Straße sein.

 

4.      Es gibt ein Ansiedlungsinteresse eines Großen Handelsunternehmens für ein Logistikzentrum im Gewerbegebiet Pankow Nord an der Schönerlinder Straße. Planungsrechtlich befindet sich diese Fläche allerdings im Außenbereichsstatus. Der B-Plan XIX-53 mit dem planungsrechtlich die Gewerbenutzung entwickelt werden soll, wird derzeit wegen vielfältiger Finanzierungsprobleme nicht aktiv verfolgt. Das BA begrüßt das Vorhaben und wird in Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer und dem Vorhabeninteressenten die Möglichkeiten für die Fortführung des B-Planverfahrens erkunden.

 

5.      Der von der Berliner Feuerwehr angedachte Umzug der Feuerwache aus der Grunowstraße in einen Neubaustandort an der Hadlichstraße wird vom Tiefbauamt nicht mitgetragen, weil die derzeit dort befindlichen Stellplätze für die Entwicklung des Pankower Hauptzentrums als unverzichtbar erachtet werden. Hinzukommen aus Sicht von Tief verkehrliche Probleme für die Einsatzfahrzeuge bei der Ausfahrt in Richtung Berliner Straße und Damerowstraße/Breitestraße. Es werden derzeit zwei Alternativstandorte geprüft.

 

6.      BzStR beabsichtig, den Abschlussbericht des INSEK-Buch in der kommenden BA-Sitzung in zweiter Lesung zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn seitens des Ausschusses kein Änderungsbedarf mehr besteht.

 

Nach Informationen von Herrn Brendgens, BDep, wurde die Schutzfrist auch für die Kleingartenanlage Bornholm II nicht verlängert.

 

Herr Brandt, BV, erkundigt sich nach dem Stand beim GA-Antrag zum Life Science Center/Forscherschloss Buch. Eine Fotokopie des von Herrn Bezirksbürgermeister Köhne am 16. Juni 2009 eingereichten GA-Antrags wird an die Fraktionen verteilt.

 

Herr Brenn, BV, erkundigt sich danach, warum die Schutzfrist bei der Kleingartenanlage Hamburg nicht verlängert wurde. Frau Carrasco wiederholt, dass es sich dabei um eine landeseigene Fläche handelt und dass der Bezirk versuchen wird, eine Verlängerung auch hier zu erreichen.

 

Herr Brandt weist auf die Veröffentlichung der geänderten Prüfkriterien beim Milieuschutz (§ 172 Abs. 4 BauGB) im Berliner Amtsblatt hin und regt an, diese in der kommenden Sitzung des Ausschusses zu behandeln. Dabei geht es insbesondere um die Frage, was unter einem „durchschnittlichen Ausstattungsstandard“ zu verstehen ist (siehe § 172 Abs. 4 Nr. 1 BauGB).

Nach Angaben von Herrn Dr. Nelken wurde mit den geänderten Kriterien auf die neuere Rechtsprechung zu den Mietobergrenzen zurückzuführen. Das Thema sei gegen Ende 2008 bereits im Ausschuss behandelt worden. Im Januar 2009 wurde vom BA eine Beschlussvorlage verabschiedet, eine MzK erfolgte in der letzten BVV.

 


 
 

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